POL-OG: Lahr - Schaden nach Schockanruf
Offenburg (ots)
Nach einem sogenannten "Schockanruf" übergab ein 81-jähriger Mann am Dienstagnachmittag in Lahr einen fünfstelligen Bargeldbetrag und weitere Wertsachen an eine vermeintliche Polizeibeamtin.
Der Senior wurde telefonisch über einen angeblich tödlichen Verkehrsunfall, verursacht durch einen Angehörigen, informiert. Nur durch schnelle Zahlung einer Kaution, durch Bargeld und andere Wertgegenstände, könne ein Haft abgewendet werden. Kurze Zeit später erschien dann eine falsche Polizistin als abholerin für das Geld und Wertsachen.
In den ersten drei Monaten des Jahres 2025 wurden im Raum Offenburg und Umgebung bereits fünf vergleichbare Vorfälle registriert, die zu einem Gesamtschaden im sechsstelligen Bereich führten. Zudem wurden im selben Zeitraum rund 500 Fälle von versuchten Schockanrufen offiziell bekannt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei sowie das Bundeskriminalamt daraufhin:
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge oder Wertgegenstände bitten.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Benutzen Sie NICHT die Rückruffunktion, da Sie sonst wieder bei dem Anrufer und Täter landen könnten
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
- Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen.
- Bei Anrufen den Hörer sofort auflegen, wenn:
o Sie das Telefonat und die Angelegenheit geheim halten sollen o Sie schnelle Entscheidungen treffen sollen o Sie Kontakt mit Fremden aufnehmen sollen o Sie persönliche Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände herausgeben sollen.
/lk
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
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E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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