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Polizeipräsidium Reutlingen

POL-RT: Schwunghafter Handel mit betäubungsmittelhaltigen Kräutermischungen aufgedeckt (Reutlingen)

Reutlingen (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:

Wegen des Verdachts des unerlaubten, gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei gegen einen 30-Jährigen aus Reutlingen. Dieser soll nach derzeitigem Ermittlungsstand seit mehreren Monaten einen Online-Handel mit selbst hergestellten, mutmaßlich betäubungsmittelhaltigen Kräutermischungen und Badesalzen betrieben haben.

Auf die Spur des 30-Jährigen kam die Kriminalpolizei, nachdem in den letzten Monaten im Stadtgebiet Reutlingen immer wieder vor allem Jugendliche und Heranwachsende nach dem Konsum von Kräutermischungen kollabiert, in ein Krankenhaus eingeliefert und dort teils intensivmedizinisch behandelt worden waren. Die weiteren Ermittlungen führte die Rauschgiftermittlungsgruppe zu dem Reutlinger Internet-Händler, der eine Vielzahl von sogenannten psychoaktiven Substanzen über das Internet in China bestellte, diese offenbar nach eigenem Gutdünken unter teils unhygienischen Bedingungen zu Badesalzen oder Kräutermischungen zusammenmischte und sowohl online als auch unter Mithilfe verschiedener Zwischen- und Straßenhändler gewinnbringend verkaufte.

Auf richterlichen Beschluss durchsuchte die Kriminalpolizei am Mittwoch die Wohnungen des Beschuldigten und seiner Lebensgefährtin in Reutlingen und nahmen den 30-Jährigen vorläufig fest. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial aufgefunden und beschlagnahmt, darunter über 1,3 Kilogramm Kräutermaterial, etliche verkaufsfertig portionierte Kräutermischungen, mehrere Hundert Gramm einer unbekannten, pulverförmige Substanz, über fünf Gramm Kokain und eine geringe Menge Marihuana. Die Menge des aufgefundenen Verpackungsmaterials lässt auf einen groß angelegten Handel mit Kräutermischungen schließen, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und der beim Konsum entfaltenden Wirkung mutmaßlich unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Untersuchung der aufgefundenen Substanzen hinsichtlich ihrer genauen Inhaltsstoffe dauert noch an.

Der bereits unter anderem wegen Drogendelikten polizeilich bekannte 30-Jährige ist weitgehend geständig. Er wurde nach seiner Vernehmung und erkennungsdienstlichen Behandlung vorläufig auf freien Fuß gesetzt. (ak)

Zusatzinformationen:

Sogenannte "Legal Highs" werden als Kräutermischungen, Lufterfrischer oder Badesalze in Form von Kräutern, Pulvern, Tabletten oder Kapseln hauptsächlich über den Versandhandel im Internet angeboten. Die Polizei warnt eindringlich vor dem Konsum derartiger Substanzen. Ihre Aufmachung und Vermarktung soll bewusst einen harmlosen Eindruck erwecken und gerade Jugendliche ansprechen. Tatsächlich birgt der Konsum nichts als Risiken:

   - Bei kriminaltechnischen Untersuchungen werden regelmäßig als 
     Wirkstoffe illegale Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende 
     Stoffe festgestellt, wobei die Konsumenten nie wissen, welchen 
     Wirkstoff sie in welcher Konzentration aufnehmen und was das für
     gesundheitliche Folgen hat. Im Übrigen weiß dies auch derjenige 
     nicht, der die Substanzen mischt. Ihm geht es nur darum, Geld zu
     verdienen.
   - Konsumenten müssen nach der Einnahme oder dem Rauchen häufig in 
     Kliniken intensivmedizinisch behandelt werden. Sie klagen über 
     Übelkeit, Schwindel, Zitteranfälle, Kreislaufversagen, Ohnmacht 
     und psychische Probleme wie Orientierungslosigkeit, 
     Wahnvorstellungen und Psychosen. Bundesweit gab es bereits 
     mehrere Fälle von lebensgefährlichen Intoxikationen, die 
     teilweise Nieren- und Kreislaufversagen oder Muskelzerfall nach 
     sich zogen. Der Konsum von "Legal Highs" ist daher alles andere 
     als cool, sondern einfach nur gefährlich.
   - Sofern in den Mischungen Stoffe enthalten sind, die unter das 
     Betäubungsmittelgesetz fallen, werden aus "Legal Highs" schnell 
     "Illegal Highs" und derjenige, der sie besitzt oder mit ihnen 
     handelt, macht sich strafbar. (ak)

Rückfragen bitte an:

Andrea Kopp (ak), Tel. 07121/942-1101

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.stabst.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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