POL-RT: Mutmaßlicher Rauschgiftdealer festgenommen
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Sonnenbühl (RT): Wegen des Verdachts des unerlaubten, gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei gegen einen 30-Jährigen aus Sonnenbühl. Dieser hat nach derzeitigem Ermittlungsstand seit Anfang dieses Jahres über einen Online-Versand rund ein Kilogramm Marihuana bestellt und sich die entsprechenden Pakete an Paketshops liefern lassen.
Auf die Spur des 30-Jährigen kam die Kriminalpolizei, nachdem am 15.04.2016 in einer Paketstation in Siegburg ein verdächtiges Päckchen angehalten und geöffnet worden war. Darin befanden sich 200 Gramm Marihuana. Das Paket sollte an einen Paketshop in Sonnenbühl zugestellt werden. Beamte des Kriminalkommissariats Siegburg beschlagnahmten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Tübingen das Betäubungsmittel und informierten die Reutlinger Rauschgiftfahnder. Bei deren Nachforschungen wurde bekannt, dass ein weiteres Paket auf denselben Namen beim Sonnenbühler Paketshop zur Abholung bereitlag. Als der 30-Jährige am 18.04.2016 beide Pakete im Shop abholen wollte, wurde er dort von den Kriminalbeamten erwartet und vorläufig festgenommen. In dem zweiten Paket befanden sich weitere 500 Gramm Marihuana. Der Beschuldigte hatte einen total gefälschten Ausweis bei sich. Im Rahmen der richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden noch leere Verpackungen sowie eine Restmenge Marihuana und Haschisch aufgefunden. Der Beschuldigte räumte in seiner Vernehmung ein, zur Verschleierung seiner wahren Identität bei den Rauschgiftbestellungen einen gefälschten Ausweis im Internet besorgt zu haben. Auch das Betäubungsmittel hatte er über eine Internetplattform bestellt. Dieses will er dann portionsweise an Abnehmer weiterverkauft haben. Entsprechende Ermittlungen sind noch im Gange.
Der bislang nicht wegen Drogendelikten auffällige 30-Jährige wurde nach seiner Vernehmung und erkennungsdienstlichen Behandlung wieder auf freien Fuß gesetzt. (jh)
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