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POL-RT: Damit Himmelfahrts-Gespanne nicht zum Himmelfahrts-Kommando werden

Reutlingen (ots)

Wie in jedem Jahr werden an Christi Himmelfahrt wieder zahlreiche Ausflügler unterwegs sein. Neben den klassischen Wandergruppen mit Rucksack oder Bollerwagen, sind seit mehreren Jahren zunehmend auch Traktor-Gespanne zu beobachten, die sich an diesem Tag in rollende Partytheken verwandeln und ein nicht unerhebliches Unfallrisiko bergen können.

Im vergangenen Jahr überschattete ein schwerer Unfall im Landkreis Esslingen zwischen Owen und Dettingen/Teck diesen Feiertag. Ein mit mehreren Personen besetztes Gefährt wurde von einem Pkw angefahren. Fünf Leichtverletzte und zwei Schwerverletzte im Alter zwischen 15 und 19 Jahren waren die traurige Bilanz.

Damit der Vatertagsausflug 2016 sicher verläuft und fröhlich endet, hat die Polizei wichtige Informationen für alle Ausflügler: Das Befördern von Personen auf Anhängern ist äußerst gefährlich und ohne besondere Genehmigung grundsätzlich verboten. Ein Verstoß kann hohe Geldstrafen und einen Führerscheinentzug nach sich ziehen. Vor allem aber ist die Personenbeförderung durch die allgemeine Fahrzeugversicherung nicht gedeckt. Im Falle eines Unfalles mit Personenschaden können hohe Schadenersatzforderungen ins Haus flattern. Dieses Risikos sind sich die meist jungen Fahrer solcher Gespanne gar nicht bewusst. Im Übrigen haften für mögliche Konsequenzen nicht nur die Fahrer, sondern auch die Halter. An Himmelfahrt sind neben den Vatertagsgespannen auch verstärkt Fußgänger mit und ohne Bollerwagen, Familien mit Kinderwagen und Radfahrer unterwegs. Deshalb appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten zu lassen.

Die Polizei hat auch am Vatertag die Verkehrssicherheit im Interesse Aller im Auge und führt entsprechende Kontrollen durch. Wer den Tag feuchtfröhlich genießen möchte, sollte unbedingt die Fahrzeugschlüssel und andere Fortbewegungsmittel zu Hause lassen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Viele übersehen, dass auch alkoholisiert Fahrrad zu fahren, lebensgefährlich ist. Stark alkoholisierten Fahrradfahrern droht übrigens ebenfalls Führerscheinentzug. (sh)

Rückfragen bitte an:

Sven Heinz (sh), Tel. 07121/942-1103

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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