POL-RT: 30-Jähriger unter dringendem Verdacht des unerlaubten Drogenhandels in Haft (Reutlingen)
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Eine 23-jährige Reutlingerin, ihr gleichaltriger Mitbewohner und ein 30-Jähriger aus Wannweil sind am Montagabend vorläufig festgenommen worden. Unter anderem fand und beschlagnahmte die Polizei über ein Kilogramm Marihuana mit einem Verkaufswert von mehreren tausend Euro. Die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei legen den polizeilich bereits bekannten Verdächtigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln zur Last. Außerdem besteht der dringende Verdacht, dass der 30-Jährige Drogen auch an Minderjährige abgegeben hat, was einen Verbrechenstatbestand nach dem Betäubungsmittelgesetz darstellt. Er befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Ursprung des polizeilichen Einsatzes war eigentlich eine Vermisstenfahndung nach einem 15-jährigen Mädchen gewesen. Als eine mögliche Anlaufadresse überprüften Beamte des Polizeireviers Reutlingen die Wohnung der beiden 23-Jährigen. Als die junge Frau die Wohnungstür öffnete, schlug den Beamten starker Marihuanageruch entgegen. Neben dem Mitbewohner der 23-Jährigen wurden auch der 30-jährige Beschuldigte, das vermisste Mädchen sowie ein 17-Jähriger angetroffen. Beide Jugendliche standen, wie ein späterer Test ergab, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Der 30-Jährige warf beim Eintreffen der Polizei einen Rucksack und eine Tasche aus dem Fenster. Darin fanden die Beamten ein Kilogramm Marihuana, etliche LSD-Trips und Ecstasy-Tabletten. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden weitere 100 Gramm Marihuana, eine geringe Menge Amphetamin und Dealerutensilien aufgefunden. Der 30-Jährige war im Besitz von über 2.000 Euro, die mutmaßlich aus dem Verkauf der illegalen Drogen stammen dürften. Das Geld wurde ebenso beschlagnahmt wie eine Indoor-Aufzuchtanlage für Cannabispflanzen, die sich in einem Zimmer in der Wohnung befand.
Während die beiden 23-Jährigen nach Abschluss der ersten polizeilichen Maßnahmen vorerst auf freien Fuß gesetzt wurden, wurde der 30-Jährige im Laufe des Dienstags beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl und nahm den bereits wegen Drogendelikten vorbestraften Beschuldigten in Untersuchungshaft.
Die beiden Jugendlichen werden wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige gebracht. (ak)
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