POL-RT: Serie von Brandstiftungen und Sachbeschädigungen aufgeklärt (Mössingen)
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Nachtrag zu den Pressemeldungen vom 23.04.2016/11.16 Uhr,08.09.2016/12.04 Uhr und 19.12.2016, 12.31 Uhr
Mössingen (TÜ):
Ein großer Ermittlungserfolg ist dem Polizeiposten Mössingen und dem Kriminalkommissariat Tübingen mit der Aufklärung einer ganzen Reihe von Brandstiftungen und Sachbeschädigung gelungen, die seit 2009 im Stadtgebiet Mössingen immer wieder für Unruhe gesorgt haben. Zeit- und personalintensive Ermittlungen führten die Beamten nach und nach auf die Spur einer 56-jährigen, polizeibekannten Mössingerin.
Der Frau wird zu Last gelegt, für zahlreiche Sachbeschädigungen wie zerstochene Reifen, zerkratzte Fahrzeuge und Brandstiftungen im Stadtgebiet Mössingen verantwortlich zu sein. So soll sie in der Nacht zum 23. April 2016 in der Firstwaldstraße einen Stapel Altpapier angezündet haben. Die Flammen griffen auf eine angrenzende Hecke über. Trotz des schnellen Einsatzes der Feuerwehr entstand ein Sachschaden von etwa 2.000 Euro. Auch für den Brand einer Hecke in der gleichen Straße in der Nacht zum 8. September 2016 und für einen Brand am frühen Morgen des 19.12.2018 soll sie verantwortlich sein. Damals wurde im Garten einer Wohnanlage eine Holzlege in Brand gesetzt. Die Flammen drohten auf eine angebaute Gartenhütte, in der Gasflaschen gelagert waren, und auf die angrenzende Garage und ein Mehrfamilienhaus überzugreifen. Nur dem beherzten Eingreifen eines Nachbarn, der bis zum Eintreffen der Feuerwehr erste Löscharbeiten übernahm, war es zu verdanken, dass kein größerer Schaden entstanden ist.
Neben diesen und weiteren Brandlegungen soll die Beschuldigte darüber hinaus an mehreren Fahrzeugen die Reifen zerstochen, Fahrzeugteile abmontiert und Dellen in Fahrzeuge geschlagen haben. In einer Wohnanlage soll sie die Wasserhähne aufgedreht und damit den Keller unter Wasser gesetzt haben. Der Gesamtschaden der insgesamt 37 Straftaten beläuft sich auf zirka 40.000 Euro.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Tübingen einen richterlichen Beschluss erwirkt hatte, durchsuchten die Ermittler am 7. Februar 2019 die Wohnung der Beschuldigten. Die Frau, die ein umfassendes Geständnis abgelegt hat, wurde bis sie sich vor Gericht verantworten muss, wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen dauern an. (cw)
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