POL-RT: Konkretisierung der Pressemeldung vom 23.10.2019/16.45 Uhr
Reutlingen (ots)
In der bisherigen Meldung über einen Gaststätteneinbruch in TÜbingen war die Formulierung "Geldautomaten aufgebrochen" missverständlich. Es handelte sich natürlich um Geldspielautomaten. Bitte verwenden Sie die nachstehende Version:
Tübingen (TÜ): Geldspielautomaten aufgebrochen
Auf den Inhalt mehrerer Spielautomaten hatte es ein unbekannter Einbrecher abgesehen, der am Mittwochmorgen, zwischen sechs und sieben Uhr in eine Gaststätte in der Karlstraße eingedrungen ist. Nach dem Aufhebeln eines Fensters gelangte der Täter in den Gastraum, wo er drei Automaten gewaltsam öffnete und ausplünderte. Mit dem Bargeld machte er sich wieder aus dem Staub. Das Polizeirevier Tübingen ermittelt. (ak)
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