POL-RT: Fahndung nach Bankräuber läuft auf Hochtouren/Belohnung ausgelobt (Nachtrag zur Pressemitteilung vom 01.09.2020/15.02 Uhr)
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Walddorfhäslach (RT):
Auf Hochtouren läuft die Fahndung nach dem Bankräuber, der Anfang September die Filiale eines Geldinstituts in der Dettenhauser Straße in Walddorfhäslach überfallen hat. Von privater Seite ist mittlerweile eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro zur Ergreifung des Täters ausgelobt worden.
Wie bereits berichtet war am 1. September, gegen 9.50 Uhr, ein bislang unbekannter, maskierter Täter in die Bank gekommen. Am Schalter zog er eine Waffe, bedrohte damit die Angestellten und forderte die Herausgabe von Bargeld. Mit einem geringen Bargeldbetrag gelang dem Bankräuber zu Fuß die Flucht in unbekannte Richtung, bevor die Polizei alarmiert wurde. Eine anschließende Großfahndung verlief erfolglos.
Von dem Täter liegt folgende Beschreibung vor:
Der Mann ist Brillenträger, zirka 170 bis 185 cm groß und etwa 45 bis 55 Jahre alt. Er hat eine kräftige Statur mit Bauchansatz und einen Dreitagebart. Zur Tatzeit trug er ein dunkles Basecap, ein blau-schwarz-kariertes Hemd und eine Jeans. Über dem Gesicht hatte er eine Mund-/Nasenschutzmaske getragen. Der Bankräuber führte eine blau gemusterte Mehrwegeinkaufstüte mit sich.
Von einer Überwachungsanlage der Bank konnten Bilder des Täters gefertigt werden. Mit diesen wurden mittlerweile Fahndungsplakate erstellt und ausgeteilt.
Im Zusammenhang mit den Bildern und der Täterbeschreibung haben die Ermittler folgende Fragen:
Wer kennt den unbekannten Räuber?
Wem fiel in der Nähe der Bank etwas Verdächtiges auf?
Kennen Sie eine männliche Person, auf die die Beschreibung zutrifft?
Hinweise werden an die Polizei in Reutlingen unter Telefon 07121/942-3333 erbeten.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Wahrnehmung präventivpolizeilicher Aufgaben oder Verfolgung von Straftaten gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung entscheidet der Auslobende unter Ausschluss des Rechtsweges. (ms)
Zusatz:
Die Redaktionen bekommen per Mail zwei Lichtbilder der Überwachungsanlage mit der Bitte zur einmaligen Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Fahndung zugesandt. Die Bilder können zusätzlich über das Fahndungsportal der Polizei Baden-Württemberg unter dem Link https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/walddorfhaeslach-bankraub/ abgerufen werden.
Rückfragen bitte an:
Michael Schaal (ms), Telefon 07121/942-1104
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
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