POL-RT: Polizeiliche Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr
Reutlingen (ots)
Landkreise Reutlingen, Esslingen, Tübingen, Zollernalbkreis:
Das Polizeipräsidium Reutlingen hat mit Unterstützung von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz am Dienstag erneut in allen vier Landkreisen die in Baden-Württemberg geltende Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kontrolliert. Im Gegensatz zu den ersten Schwerpunktkontrollen, die am 16.9.2020 durchgeführt worden waren (siehe Pressemitteilung vom 16.9.2020 / 15.01 Uhr), fanden die Maßnahmen unangekündigt statt.
Dabei bestätigten sich die Feststellungen der vergangenen Kontrolle. Die ganz überwiegende Mehrheit beweist Verantwortung und trägt Maske! Zwischen sieben und 13 Uhr trafen die Einsatzkräfte an Bahn- und Busbahnhöfen, auf den Hauptverkehrsachsen des Regionalverkehrs sowie am Landesflughafen Stuttgart jedoch wiederrum mehrere hundert Fahrgäste an, die keinen oder nur einen unzureichenden Mund-Nasen-Schutz trugen. Rund jeder Sechste kam der Maskenpflicht damit nicht ausreichend nach. Jedoch mussten die rund 100 eingesetzten Beamtinnen und Beamten lediglich sieben förmliche Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, da die betroffenen Personen nachhaltig uneinsichtig waren. Sie sehen nun einem Bußgeld von mindestens 100 bis zu 250 Euro entgegen.
Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erwartet außerdem einen 19-Jährigen. Der Heranwachsende, der keine Maske trug, beleidigte während der Kontrolle in Esslingen-Zell die Einsatzkräfte. Wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse gelangen zudem ein Mann und eine Frau im Alter von 30 Jahren zur Anzeige. Sie waren in der S-Bahn nicht nur ohne Maske unterwegs, sondern händigten bei der Kontrolle auch ganz offensichtlich selbst ausgefüllte Online-Atteste aus. Diese im Internet kursierenden Blanko-Bescheinigungen können bei Gebrauch den genannten Straftatbestand verwirklichen, der eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen kann. Das Polizeipräsidium Reutlingen warnt daher erneut vor dem Herunterladen und dem Gebrauch dieser Dokumente, die logischerweise nicht von der Verpflichtung befreien können, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Wartebereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleichwohl begrüßte die große Mehrheit der Fahrgäste die erneute Maskenkontrolle und trug selbst eine Mund-Nasen-Bedeckung. Zustimmung kam durchweg ebenso von den Bediensteten des ÖPNV.
Vor dem Hintergrund ganz aktuell wieder ansteigender Zahlen an Covid-19-Neuinfektionen und dem Umstand, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus beitragen kann, kommt der Einhaltung der Maskenpflicht im Kampf gegen das Corona-Virus eine besondere Bedeutung zu. Vor allem dort, wo die Abstände zwischen den Menschen nicht oder nur schwer eingehalten werden können. Dies ist insbesondere in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an den Wartebereichen der Fall. Die Kontrollen werden daher fortgesetzt.
Nachfolgend finden Sie die Kontrollzahlen für die einzelnen Landkreise, aufgeschlüsselt nach: angetroffene Personen ohne bzw. mit nicht ausreichendem Mund-Nasen-Schutz / davon eingeleitete, förmliche Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Landkreis Reutlingen: 314 / 0
Landkreis Esslingen (inklusive Landesflughafen Stuttgart): 1.664 / 3
Landkreis Tübingen: 308 / 3
Zollernalbkreis: 239 / 1
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