POL-RT: Korrektur zur Pressemitteilung vom 24.10.2020, 23.45 Uhr
Reutlingen (ots)
In der Pressemitteilung mit der Überschrift "Zwei Verletzte nach Verdacht eines illegalen Kraftfahrzeugrennes" wurde eine falsche Unfallzeit genannt. Bitte verwenden Sie die nachfolgende, korrigierte Version:
Metzingen (RT): Zwei Verletzte nach Verdacht eines illegalen Kraftfahrzeugrennens
Wegen des Verdachts des unerlaubten Kraftfahrzeugrennens ermittelt die Verkehrspolizei Tübingen gegen zwei Pkw-Lenker nach einem Verkehrsunfall, der sich am Samstagmittag, gegen 16.35 Uhr, auf der Bundesstraße 28 im Bereich der Abfahrt Metzingen/Maienwaldknoten in Fahrtrichtung Bad Urach ereignet hat. Den bisherigen polizeilichen Ermittlungen zufolge, befuhren ein 21-Jähriger mit einem Golf GTI sowie ein 19-Jähriger mit einer Daimler E-Klasse mit überhöhter Geschwindigkeit, dicht hintereinanderfahrend, zunächst den linken Fahrstreifen der auf 120 km/h begrenzten und vierspurig ausgebauten B 28 von Reutlingen in Richtung Metzingen. An der Abfahrt Metzingen/Maienwaldknoten verließen beide weiterhin mit überhöhter Geschwindigkeit die B 28 in Richtung Bad Urach, wobei der 21-Jährige zunächst den rechten und der 19-Jährige den linken Ausfahrstreifen befuhr. Im weiteren Verlauf versuchte der Daimlerfahrer den rechts fahrenden Golf zu überholen, als dieser die Fahrspur nach links wechselte. Trotz Ausweichmanöver des Daimlers in den linken Grünstreifen kollidierten die beiden Pkw, so dass der Golf ins Schleudern geriet, nach links von der Fahrbahn abkam und gegen mehrere Verkehrseinrichtungen sowie die ansteigende Böschung prallte. Hier wurde der Pkw ausgehebelt, hob ab und überschlug sich mehrfach, bevor er am rechten Straßenrand auf dem Dach zur Endlage kam. Der Daimler geriet bei der Kollision ebenfalls ins Schleudern und kam am linken Straßenrand zum Endstand. Der 21-jährige Golffahrer sowie sein 22-jähriger Beifahrer erlitten bei dem Unfall schwere Verletzungen, konnten das Fahrzeug aber eigenständig verlassen. Sie wurden vom Rettungsdienst in ein Klinikum verbracht. Der 19-jährige Daimlerfahrer blieb unverletzt. Auf staatsanwaltschaftliche Anordnung wurde der Führerschein beider Fahrzeugführer beschlagnahmt. An den beiden Fahrzeugen sowie den Verkehrseinrichtungen entstand ein Sachschaden von insgesamt circa 24.000 Euro. Die Ausfahrt/Überleitung musste für die Dauer der Unfallaufnahme, Bergungs- und Reinigungsarbeiten bis gegen 19.30 Uhr voll gesperrt werden, weshalb sich zeitweise ein längerer Rückstau bildete. Gegen 18.40 Uhr ereignete sich am Stauende auf der linken Fahrspur ein Auffahrunfall mit Sachschaden, beide beteiligten Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten ebenfalls abgeschleppt werden.
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