POL-RT: Nach räuberischem Diebstahl in Haft (Reutlingen)
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Reutlingen (RT):
Wegen des Verdachts des besonders schweren räuberischen Diebstahls ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen gegen einen polizeibekannten Heranwachsenden. Dem 18-jährigen Deutschen wird zur Last gelegt, am Samstagmorgen einem 51-Jährigen Substitutionsmittel gestohlen und diesen auch mit einer Schusswaffe bedroht zu haben. Der Beschuldigte befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.
Der dem Geschädigten flüchtig bekannte 18-Jährige hatte sich in der Reutlinger Wohnung des 51-Jährigen aufgehalten. Dabei soll er mehrere Tabletten eines Substitutionsmittels gestohlen haben. Als der 18-Jährige das Haus verließ, entdeckte das Opfer, dass es bestohlen worden war und ging mit einem weiteren Begleiter dem Heranwachsenden hinterher. Auf den Diebstahl angesprochen soll der Beschuldigte eine Schusswaffe gezogen, durchgeladen und den 51-Jährigen und den Begleiter damit bedroht haben, bevor er in einen Pkw stieg und flüchtete.
Kriminalpolizeiliche Ermittlungen führten nachfolgend auf die Spur des Tatverdächtigen. Dieser stellte sich am Samstagnachmittag beim Polizeirevier Reutlingen, nachdem die Ermittler zuvor seine Wohnung auf richterliche Anordnung durchsucht, den Verdächtigen aber nicht angetroffen hatten.
Der polizeibekannte 18-Jährige wurde am Sonntag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an. (cw)
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