POL-RT: Gemeinsame Aktion gegen Telefonbetrüger - Fortsetzung des Präventionsprojekts "Bäckertüten gegen Telefonbetrüger" im Zollernalbkreis
Reutlingen (ots)
Zollernalbkreis (ZAK):
Zur Bekämpfung des Telefonbetrugs kommen demnächst im Zollernalbkreis erneut 120.000 bedruckte Bäckertüten "Vorsicht! Die Polizei warnt vor Telefonbetrügern." über die Bäckereien in den Handel.
In Kooperation mit dem Verein Kommunale Kriminalprävention Zollernalbkreis e.V. und Landrat Günther-Martin Pauli, der Bäckerinnung Zollernalb, dem WEISSEN RING e.V. und dem Kreisseniorenrat Zollernalb werden Beamte des Polizeipräsidiums Reutlingen am
Samstag, 21.05.2022, von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf dem Wochenmarkt in Albstadt-Ebingen
über die Maschen der dreisten und gewieften Telefonbetrüger informieren. Mit der Aktion soll erneut vor dem im ganzen Land immer noch sehr präsenten Phänomen gewarnt werden. Vor allem ältere Menschen werden auf perfide Art und Weise um ihr Erspartes gebracht.
Die aktuellen Zahlen der Polizei zeigen, wie wichtig Prävention und Aufklärung in diesem Bereich immer noch sind und außerdem, dass die steten Präventionsmaßnahmen und die Aufklärungsarbeit Früchte tragen. Das Polizeipräsidium Reutlingen registrierte im Jahr 2021 zwar noch knapp 2.800 Anrufe von Betrügern, denen es in 83 Fällen mit ihren Lügengeschichten am Telefon gelang, Geld und Wertsachen zu erbeuten, aber im Vergleich zum Vorjahr fielen damit 25 Menschen weniger auf die kriminellen Anrufer herein. Der Gesamtschaden belief sich auf über 1,6 Millionen Euro und damit rund 600.000 Euro weniger als im Jahr zuvor.
Immer noch geben sich die Kriminellen am häufigsten als Polizeibeamte aus, die angeblich das Vermögen der angerufenen Senioren vor dem Zugriff von Kriminellen "vorübergehend sicherstellen" wollen, bis diese die Polizei festgenommen hätte. Aber auch mit Enkeltrick, Gewinnversprechen und anderen Maschen wird ständig versucht, Angerufene zu ködern und auszunehmen. In der letzten Zeit gaben sich Täter immer wieder als Ärzte oder Pflegepersonal einer örtlichen Klinik aus und verlangten hohe Summen für teure Medikamente zur Rettung eines angeblich schwer an Corona erkrankten Angehörigen. Andere melden sich als Staatsanwalt und täuschen vor, ein Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, weshalb zur Abwendung einer Inhaftierung eine hohe Kaution geleistet werden müsse.
Wer Betrügern am Telefon über vorhandene Wertsachen oder Erspartes Auskunft gibt, liefert sofort eine Steilvorlage. Mit dem Wissen auf lohnende Beute lassen sie daraufhin nicht mehr locker und ziehen alle Register. Deshalb sollte die auf den Bäckertüten abgedruckte Botschaft der Polizei stets beachtet werden: "Verdächtiger Anruf? Legen Sie sofort auf und rufen Sie uns unter 110 an." Auf keinen Fall sollte am Telefon Auskunft über finanzielle oder persönliche Verhältnisse gegeben werden.
Zudem bieten die Spezialisten des Referats Prävention Vorträge zum Thema Enkeltrick und falsche Amtspersonen an. Telefonisch unter der Rufnummer 07121/942-1202 oder unter der Mailadresse reutlingen.pp.praevention@polizei.bwl.de können Referenten zu Vorträgen angefragt werden. Weitere Informationen zum Thema finden sich auch im Internet unter www.polizei-beratung.de und unter https://polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug-durch-falsche-polizisten/ (cw)
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Ergänzende Information:
Unter dem Phänomen des Callcenter- bzw. Telefonbetrugs werden Anrufe subsumiert, die nur ein Ziel haben, an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Die zumeist von ausländischen Callcentern agierenden und gute geschulte Betrüger rufen dabei massenhaft gezielt bei älteren Menschen an, geben sich als Polizei- oder Kriminal-beamte, verdeckte Ermittler oder Staatsanwälte aus und versuchen mittels einer Lügengeschichte an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Zum Schutz ihres Eigentums werden die Opfer aufgefordert, ihre kompletten Wertsachen der "Polizei" zu übergeben. Dabei nutzen die Täter gezielt die Angst vieler Senioren vor Einbrechern, andererseits aber auch das hohe Vertrauen in die Polizei aus. Daneben treten die Betrüger auch als angebliche Enkel oder nahe Verwandte auf, die sich in einer akuten Notlage befinden und dringend Geld zum Erwerb einer Immobilie oder zur Abwendung einer Haftstrafe benötigen. Dazu gehören auch Gewinnversprechen, bei denen dem Opfer vorgetäuscht wird, man habe hohe Geld- oder Sachpreise gewonnen. Sie suggerieren, dass der Gewinn nur ausgezahlt werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird aus unterschiedlichsten Gründen abgelehnt. Die Opfer sollen den Betrag zum Beispiel in bar an einen Abholer übergeben oder per Post oder mit Finanzdienstleistern ins Ausland versenden. Eine Gewinnausschüttung erfolgt niemals - ein Gewinn existiert nicht und das Geld ist verloren. (cw)
Rückfragen bitte an:
Christian Wörner (cw), Telefon 07121/942-1102
Polizeipräsidium Reutlingen
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