POL-RT: Serie von Brandlegungen im Bereich Rottenburg und Ammerbuch - Belohnung ausgesetzt
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Ergänzung zu den bisherige Pressemeldungen - zuletzt vom 05.03.2023/12.16 Uhr
Ammerbuch/Rottenburg (TÜ): Seit Juni 2022 kommt es in Poltringen, Altingen sowie den Rottenburger Stadtteilen Wurmlingen, Wendelsheim und Oberndorf immer wieder zu Brandstiftungen an Holzschuppen, entsprechenden Unterständen und Holzstapeln, aber auch an Gartenhäusern, Scheunen, einem Carport und einem Pkw. Bis jetzt wurden insgesamt 13 Fälle verzeichnet, bei denen die Polizei von einem Tatzusammenhang ausgeht. Der entstandene Sachschaden wird derzeit auf bis zu 300.000 Euro geschätzt.
Mit Hochdruck arbeitet das Kriminalkommissariat Tübingen an der Klärung der Straftaten. Auch eine frühere, ähnlich gelagerte Brandlegungsserie mit fünf Fällen im Jahr 2016 wird in die Ermittlungen einbezogen. Trotz intensiver Ermittlungen, Fahndungsmaßnahmen und der Überprüfung einiger Hinweise aus der Bevölkerung konnte der Täter noch nicht gefasst werden. Die Taten ereigneten sich überwiegend in den frühen Abendstunden oder nachts, vereinzelt aber auch tagsüber, meist an Objekten in Ortsrandlage.
Die Kriminalpolizei geht davon aus, dass sich der Täter jeweils eine Weile in der Nähe der beschriebenen Objekte aufhält und dabei vielleicht schon Zeugen aufgefallen ist oder künftig auffällt. Die Ermittler fragen:
- Wer kann Hinweise auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge geben, die in der Nähe entsprechender Objekte zurückliegend aufgefallen sind?
- Wem ist zum Beispiel auch im Rahmen von Spaziergängen außerhalb der Ortschaften eine verdächtige Person aufgefallen?
- Wer kennt eine Person, die sich auffällig für die Brände interessiert oder eventuell Äußerungen gemacht hat, die auf eine mögliche Täterschaft hindeuten?
Für Hinweise, die zur Ergreifung des unbekannten Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Tübingen eine Belohnung in Höhe von 1.500 Euro ausgesetzt.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Wahrnehmung präventivpolizeilicher Aufgaben oder die Verfolgung von Straftaten gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung entscheidet der Auslobende unter Ausschluss des Rechtsweges.
Hinweise werden unter Tel. 07472/9801-0 an das Polizeirevier Rottenburg erbeten. Akute Beobachtungen können jederzeit auch unter der Notrufnummer 110 gemeldet werden.
Rückfragen bitte an:
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