POL-RT: Verkehrsunfall; Verkehrskontrollen
Reutlingen (ots)
Münsingen (RT): Auf die Gegenfahrspur gekommen
Nicht angepasste Geschwindigkeit auf winterlicher Fahrbahn ist den derzeitigen Ermittlungen der Verkehrspolizei zufolge die Ursache für einen schadensträchtigen Verkehrsunfall, der sich am Dienstagvormittag auf der B 465 zwischen Münsingen und Seeburg ereignet hat. Ein 31-Jähriger war gegen 10.30 Uhr mit seinem Sattelzug auf der Bundesstraße in Richtung Seeburg unterwegs. Weil er auf der winterglatten Fahrbahn zu schnell war, kam er in der ersten Rechtskurve nach der Abfahrt nach Rietheim mit seinem tonnenschweren Fahrzeug ins Rutschen und auf die Gegenfahrbahn. Dort kam es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Ford, dessen 75 Jahre alte Fahrerin keinerlei Chancen mehr hatte auszuweichen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde die Frau im Fahrzeug eingeklemmt, konnte aber von Ersthelfern aus dem Auto befreit werden. Während der Sattelzugfahrer unverletzt blieb, wurde die Ford-Fahrerin so schwer verletzt, dass sie vom Rettungsdienst zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden musste. Der Ford war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Auch der Sattelauflieger wurde bei dem Unfall so beschädigt, dass er nicht mehr fahrbereit war. Der entstandene Sachschaden wird auf insgesamt etwa 14.000 Euro geschätzt. Zur Unterstützung der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen waren der Rettungsdienst und die Feuerwehr mit zahlreichen Kräften im Einsatz, weshalb die Steige bis etwa 12.30 Uhr gesperrt werden musste. (cw)
Weilheim (ES) / Holzmaden (ES): Zahlreiche Verkehrsverstöße geahndet
Mehrere Dutzend Verkehrsteilnehmer musste das Polizeirevier Kirchheim in den vergangenen Tagen bei Kontrollen zwischen Holzmaden und Weilheim beanstanden. Aufgrund einer Baustelle sowie einer entsprechenden Umleitung besteht derzeit ein Durchfahrtsverbot für die Holzmadener Straße bzw. die Weilheimer Straße zwischen den beiden Gemeinden. Seit Beginn der vergangenen Woche ignorierten jedoch über 40 Autofahrende die aufgestellten Verkehrszeichen, weshalb alle Betroffenen nun mit einer entsprechenden Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro rechnen müssen. Die Kontrollen werden bis zur Aufhebung des Durchfahrtsverbots fortgesetzt. (mr)
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