POL-RT: Serie von Diebstählen auf Friedhöfen im Zollernalbkreis, den Landkreisen Reutlingen und Sigmaringen - Tatverdächtiger in Haft
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hechingen und der Polizeipräsidien Reutlingen und Ravensburg
Burladingen (ZAK) / Gammertingen (SIG):
Einen Erfolg verzeichnet die Polizei bei den Ermittlungen zu einer ganzen Serie von Diebstählen auf Friedhöfen im Zollernalbkreis und den Landkreisen Reutlingen sowie Sigmaringen mit der Festnahme eines 38-jährigen Mannes.
Gegen ihn ermitteln die Staatsanwaltschaft Hechingen und eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der Polizeiposten Burladingen und Gammertingen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls von sakralen Gegenständen, Sachbeschädigung und Störung der Totenruhe. Der Tatverdächtige befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.
Zwischen September 2024 und Januar 2025 wurden eine Vielzahl von bronzenen Figuren und Gegenständen auf Friedhöfen in mehreren Gemeinden im Zollernalbkreis und in den Landkreisen Reutlingen und Sigmaringen gestohlen, sowie Gräber und Grabschmuck beschädigt. Der Wert des Diebesgutes wird auf mindestens 80.000 Euro geschätzt.
Nachdem Zeugen am Freitag (10.01.2025) einen versuchten Diebstahl auf dem Friedhof in Burladingen-Killer beobachtet hatten und dort mehrere, bereits von Gräbern entfernte Bronzefiguren aufgefunden werden konnten, führten nun weitere, intensive Ermittlungen auf die Spur des Tatverdächtigen. Er konnte am Montag (13.01.2025) an seiner Wohnanschrift im Landkreis Sigmaringen unmittelbar vor seiner Ausreise angetroffen und vorläufig festgenommen werden.
Der ungarische Staatsangehörige wurde am Dienstagmittag (14.01.2024) der Haftrichterin beim Amtsgericht Hechingen vorgeführt. Diese erließ den von der Staatsanwaltschaft Hechingen beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Aufarbeitung der Straftatenserie durch die gemeinsame Ermittlungsgruppe, in deren Verlauf auch der Verbleib des Diebesgutes aus den zurückliegenden Taten geklärt werden muss, dauert an. (gj)
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