POL-S: Horrende Rechnung nach Rohrreinigung
Stuttgart-Degerloch (ots)
Die Kriminalpolizei ermittelt derzeit gegen zwei 35 und 58 Jahre alte Firmeninhaber zweier Handwerksunternehmen, die im Verdacht stehen, anlässlich einer Rohrreinigung Ende September 2019 massiv überteuerte Leistungen in Rechnung gestellt zu haben. Ein 25 Jahre alter Wohnungsinhaber aus Degerloch, dessen Keller aufgrund eines verstopften Rohrs unter Wasser stand, beauftragte zur Beseitigung der Verstopfung einen Rohrreiniger. Die Kontaktdaten des scheinbar ortsansässigen Unternehmens hatte dessen 55 Jahre alte Mutter zuvor im Internet gefunden. Nachdem der Handwerker erschien, begann dieser zunächst im Keller mit seinen Arbeiten. Nach rund einer Stunde stellte sich heraus, dass er offenbar das falsche Rohr gereinigt hatte. Daraufhin öffnete er außen am Haus ein Abflussrohr und entfernte bereits nach wenigen Minuten die Verstopfung. Nach Abschluss der Arbeiten erstellte der Reiniger eine Rechnung in Höhe von über 2.500 Euro. Darüber hinaus soll er den 25-Jährigen aufgefordert haben, unverzüglich und in bar die Rechnung zu begleichen. Als der Wohnungsinhaber signalisierte, eine derart hohe Summe nicht bezahlen zu wollen, einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von zunächst 1.000 Euro, die der 25-Jährige noch vor Ort beglich. Die Summe hatte der Handwerker offenbar zuvor mit seinem Vorgesetzten, mutmaßlich dem 35 Jahre alten Firmeninhaber, abgesprochen. Überraschend war, dass der Briefkopf der ausgestellten Rechnung ein Unternehmen aus dem Raum Frankfurt am Main zeigte. Noch am selben Abend war das Rohr wieder verstopft und der 25-Jähirge erstatte bei der Polizei Anzeige. In den nächsten Tagen gingen bei der Mutter des Wohnungsinhabers mehrere Anrufe eines mutmaßlich 58 Jahre alten weiteren Firmeninhabers aus dem Raum Essen ein, welcher die Frau offenbar unter Druck setzte, den noch offenen Betrag zu bezahlen. Der 25-jährige Sohn hat zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet. Die Kriminalpolizei leitete gegen die beiden Firmeninhaber ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Wuchers ein. Die Ermittlungen zur Identität des eigentlichen Rohrreinigers dauern noch an.
Präventionstipps der Polizei:
- Vergewissern Sie sich im Falle eines eingetretenen Schadens zunächst, ob dieser sofort behoben werden muss. Kann die Reparatur bis zum nächsten Werktag warten? So haben Sie Zeit, ein Angebot zu prüfen und dieses zu vergleichen. - Benutzen Sie, wenn möglich, ein gedrucktes Telefonbuch, um einen Handwerker zu finden. Gegebenenfalls können Sie einen Handwerker in Ihrer Nachbarschaft persönlich und direkt aufsuchen. - Sollten Sie einen Anbieter aus dem Internet gefunden haben, erfragen Sie noch am Telefon den genauen Standort der Firma, um hier bereits böse Überraschungen bei den möglichen Anfahrtskosten zu vermeiden. - Bedenken Sie bei der Suche im Internet: Bewertungen können falsch und die Suchergebnisse beeinflusst sein. Achten sie dabei auf Hinweise wie "Werbung" oder "gesponsert". - Klären sie noch vor der Beauftragung die Kosten ab, im Idealfall bereits am Telefon und lassen sie sich vor Beginn der Arbeiten ein Preisverzeichnis aushändigen. - Es muss auf Verlangen noch vor Bezahlung eine (hand)schriftliche Rechnung ausgehändigt werden, diese wird auch für die eigene Steuererklärung benötigt. - Gehen Sie für noch nicht erbrachte Leistungen nicht in Vorkasse. Eine Zahlung sollte erst dann erfolgen, wenn der Handwerker den Auftrag auch tatsächlich ausgeführt hat und der Schaden behoben ist. - Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, ziehen Sie einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn hinzu und holen Sie sich im Zweifel weitere Angebote ein. Wenn Sie sich unsicher fühlen: rufen Sie die Polizei unter der 110 oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an.
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