POL-UL: (GP) Eislingen, Ottenbach - Langfinger durchwühlen Autos
Unbekannte suchten in der Nacht zum Samstag in Eislingen und Ottenbach in mindestens 13 Fahrzeugen nach Brauchbarem.
Ulm (ots)
In Eislingen öffneten die Diebe in der Straße Im Hof einen Volvo und in Krummwälden, Im Schönhut, einen Audi und einen Skoda. In allen drei Autos fanden die Diebe Geld, das sie einsteckten. In zwei Fällen nahmen sie außerdem Dokumente mit. In Ottenbach sind der Polizei bislang zehn Fälle bekannt. Betroffen waren hier mehrere Autos in der Hauptstraße. Auch Fahrzeuge Im Spatzennetz, in der Kitzener Straße, in der Fasanenstraße und Im Wiedenberg waren betroffen. Hier stahlen die Unbekannten aus einem VW eine Wickeltasche und ein Tragegestell für Babys. In den anderen Fällen erbeuteten sie häufig Geld und Dokumente. In allen Fällen hat die Polizei aus Eislingen die Ermittlungen aufgenommen und prüft, ob und welche der Taten möglicherweise zusammen gehören. Nach derzeitigem Stand waren an keinem der Autos Aufbruchspuren zu erkennen. Ob die Unbekannten manipulierten oder die Autos teilweise nicht verschlossen waren, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Zeugen und mögliche weitere Geschädigte sollen sich unter der Telefon-Nr. 07161/8510 melden.
Tipps der Polizei: Die Polizei warnt davor, in Fahrzeugen Wertsachen und Taschen zurückzulassen, denn ein Auto ist kein Tresor. Wenn sie auch noch von außen sichtbar abgelegt werden, sind sie für Diebe ein verlockendes Ziel. Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach, Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug entfernen. Denken Sie auch daran, das Dach Ihres Cabrios zu verschließen. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der Türen mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Signal quittiert. Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören, so dass Ihr Fahrzeug dann nicht verschlossen ist. Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug - auch diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken Sie daran: Nach der Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit, die den Versicherer im Falle des Auto-Diebstahls von der Leistung befreit.
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