POL-UL: (BC) Bad Schussenried - Motorradfahrer übersehen
Schwere Verletzungen erlitt ein Motorradfahrer am Dienstag bei Bad Schussenried.
Ulm (ots)
Gegen 16.30 Uhr kam ein 78-Jähriger mit seinem Skoda aus Richtung Lippertsweiler. An der Kreuzung zur L275 wollte er geradeaus in Richtung Otterswang weiter fahren. Auf der L275 kam von links eine Gruppe von Motorradfahrern. Die fuhren in Richtung Bad Schussenried und hatten Vorfahrt. Der Skoda-Fahrer überquerte die Kreuzung. Ein 64-jähriger Motorradfahrer konnte nicht mehr bremsen. Die BMW stieß mit dem Auto zusammen. Der Kradlenker wurde über das Auto geschleudert. Er erlitt schwere Verletzungen. Ein nachfolgender Motorradfahrer machte eine Notbremsung. Dabei verlor der 66-Jährige die Kontrolle über seine Suzuki und stürzte ebenfalls. Er blieb unverletzt. Rettungskräfte brachten den Fahrer der BMW in ein Krankenhaus. Der Skoda und die BMW waren nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen die Fahrzeuge. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 9.000 Euro. Während der Aufnahme des Unfalls war die L275 bis etwa 18 Uhr voll gesperrt.
2018 sind Vorfahrtsverletzungen die häufigste Unfallursache bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Das Polizeipräsidium Ulm registrierte 1.833 Vorfahrts-Unfälle. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de
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