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POL-UL: (UL) Blaubeuren - Ohne Führerschein
Die Polizei stoppte am Sonntag bei Blaubeuren einen 16-jährigen Rollerfahrer.

Ulm (ots)

Eine Polizeistreife sah gegen 19.30 Uhr einen Kleinkraftroller auf der B492 von Blaubeuren in Richtung Schelklingen fahren. Die Beamten stoppten den Roller und kontrollierten der Fahrer. Der 16-Jährige konnte lediglich eine Mofa Prüfbescheinigung vorzeigen. Die war für den 50ccm Roller nicht ausreichend. Einen Führerschein hatte der junge Mann nicht. Sein Peugeot Roller wurde sichergestellt. Der 16-Jährige sieht nun einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis entgegen.

Wer mit Kleinkrafträdern im Straßenverkehr im Straßenverkehr unterwegs ist, braucht mindestens die Führerscheinklasse AM. Solche Krafträder dürfen maximal 45 km/h schnell sein. Der Verbrennungsmotor darf einen Hubraum von maximal 50ccm aufweisen, alternativ ist auch ein Elektromotor möglich.

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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de.

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