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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (UL) Blaustein - Rückhaltebecken verwüstet
Tausende Euro Schaden verursachten Unbekannte von Samstag auf Montag in Blaustein.

Ulm (ots)

Das Regenrückhaltebecken befindet sich laut Polizeiangaben in Herrlingen, am Rad-/Gehweg bei der Brücke über die Blau. Die Unbekannten beschädigten mehrere Schachtabdeckungen und einen Schaltschrank. Sie rissen auf einer Fläche von rund zwei Quadratmetern Pflastersteine heraus und warfen sie in einen Kanal. Teilweise entfernten die Täter Schrauben, wozu sie Werkzeug benötigten. Möglicherweise hantierten sie auch mit einer drei Meter langen Stange einer Schaukel. Der Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen rund 5.000 Euro. Die Polizei aus Blaustein hat die Spuren gesichert und die Ermittlungen nach den Unbekannten aufgenommen. Sie hofft unter der Telefon-Nr. 0731/188-3812 auf Zeugenhinweise und fragt:

   - Wer hat im Bereich des Rückhaltebeckens verdächtige Personen 
     gesehen?
   - Wer hat Personen mit einer langen Stange beobachtet?
   - Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Hinweis der Polizei: Unter Vandalismus versteht man eine Zerstörungswut oder Zerstörungslust. Vandalismus ist die bewusste unerlaubte Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Obwohl Vandalismus sinnlos erscheint, geschieht er vorsätzlich, d. h mit Absicht, und meistens in der Öffentlichkeit. Vandalismus ist also, wenn man z. B. Fenster eintritt, absichtlich ein fremdes Auto zerkratzt oder auch, wenn man Schächte oder Steine herausreißt.

Der Begriff Vandalismus ist abgeleitet von dem germanischen Volksstamm der Vandalen, der 455 n. Ch. Rom eroberte und plünderte. Bis heute wird ihr Name im Zusammenhang mit der scheinbaren sinnlosen Zerstörung von Sachen gebraucht. Im Strafrecht gibt es den Begriff "Vandalismus" nicht. Trotzdem werden solche Beschädigungen strafrechtlich verfolgt. Die Einordnung ist abhängig von der Art der Beschädigung. Es kann z. B. eine Sachbeschädigung oder Brandstiftung sein. Tipps der Polizei für Zeugen: Schau nicht weg, wenn jemand fremdes oder öffentliches Eigentum mutwillig beschädigt. Sprich mit einem Erwachsenen, dem du vertraust. Im Zweifel kannst du auch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Gut ist es, wenn du dir gemerkt hast, wie die Täter aussehen und du sie beschreiben kannst und dir gemerkt hast, wann und wo der Vandalismus stattgefunden hat. Vandalismus sollte besonders dann gemeldet werden, wenn von der Beschädigung eine Gefahr für andere ausgeht, zum Beispiel eine Baustellenabdeckung oder ähnliches kaputt gemacht wurde. Lass dich nicht von deiner Clique oder Freunden dazu überreden, Vandalismus zu begehen oder dafür Schmiere zu stehen, denn dann wirst du ebenfalls zum Täter, auch wenn du das vielleicht gar nicht möchtest. Mehr Tipps und Infos unter www.time4teen.de.

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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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