All Releases
Follow
Subscribe to Polizeipräsidium Ulm

Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (BC)(GP)(HDH)(UL) Region - Wenn Technik zur Gefahr wird
Fortschritt im Auto kann auch Nachteile haben. Die Polizei gibt Tipps.

Ulm (ots)

Schlechtes Wetter, frühe Dämmerung und dann auch noch der Nebel. So ist aktuell die Situation im späten Herbst - übrigens jedes Jahr. Das beschäftigt auch die Polizei. Denn eingeschränkte Sicht kann zu gefährlichen Situationen führen. Gerade jetzt fallen neue Fahrzeuge auf, welche für Andere schlecht zu sehen sind. Denn diese Fahrer verlassen sich auf die Lichtautomatik. Diese Automatik soll eigentlich vom Tagfahrlicht auf Abblendlicht umschalten, sobald es nicht mehr hell genug ist. Doch erkennt die Technik den Nebel nicht. Die Autos fahren dann mit Tagfahrlicht bei schlechtem Wetter - mit all den damit verbundenen Gefahren. Deshalb empfiehlt die Polizei, nicht blind der Lichtautomatik zu vertrauen, sondern das Abblendlicht von Hand anzumachen. Jeder Fahrer kann bei schlechtem Wetter und ungünstiger Sicht mit nur einem Griff seinen Teil zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen: Er kann "gesehen werden".

Doch wie nutzt man sein Licht bei diesem schlechten Wetter richtig?

   - Besonders bei modernen Fahrzeugen mit  Lichtautomatik gilt es zu
     beachten, dass diesiges Wetter oder Nebel von der Lichtautomatik
     nicht erkannt werden. Das Abblendlicht schaltet somit nicht 
     automatisch ein und man ist nur schlecht erkennbar. Das 
     Tagfahrlicht ist hier nicht ausreichend. Deshalb sollte man bei 
     schlechter Sicht selbst zum Lichtschalter greifen und das 
     Abblendlicht von Hand einschalten. Erst wenn das Abblendlicht 
     eingeschaltet ist, wird man als Verkehrsteilnehmer gut sichtbar.
   - Nebelscheinwerfer dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn 
     Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht des Fahrers erheblich 
     reduzieren. Sobald sich die Sicht wieder bessert, muss man 
     Nebelscheinwerfer wieder ausschalten. Achtung: Nebelscheinwerfer
     falsch genutzt können andere Fahrer blenden.
   - Nebelschlussleuchten dürfen nur genutzt werden, wenn bei Nebel 
     die Sichtweite unter 50 Meter beträgt. Lichtet sich der dichte 
     Nebel, müssen Nebelschlussleuchten unbedingt ausgeschaltet 
     werden, weil auch sie sonst andere Fahrer blenden.
   - Generell gilt, dass die Lichter in einem regelmäßigen Abstand 
     überprüft und im Bedarfsfall gereinigt werden müssen.

Mit funktionierendem und vor allem richtig genutzten Licht schafft jeder Gutes: Sicherheit für sich und andere.

++++++++

Daniel Kropp/Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original content of: Polizeipräsidium Ulm, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeipräsidium Ulm
More press releases: Polizeipräsidium Ulm