POL-UL: (BC) Biberach/Laupheim/Riedlingen - Unfallverursacher flüchten
Mehrere Unfallfluchten verzeichnete die Polizei am Dienstag und Mittwoch im Kreis Biberach.
Ulm (ots)
In Biberach beobachtete eine Zeugin den Fahrer eines BMW. Der fuhr kurz vor 12 Uhr auf einem Parkplatz in der Neherstraße rückwärts und stieß gegen einen Begrenzungspfosten. Der Fahrer stieg aus und schaute sich den Schaden wohl an. Danach wechselte er mit seiner Beifahrerin die Plätze und die Beiden fuhren davon. Die Zeugin notierte sich das Kennzeichen und gab der Polizei eine Personenbeschreibung ab. Die Polizei Biberach hat die Ermittlungen gegen den noch unbekannten Autofahrer aufgenommen. Zwischen 13 und 13.45 Uhr parkte ein Audi in der Schlierenbachstraße in Biberach. Ein unbekannter Autofahrer fuhr den linken Außenspiegel ab und kümmerte sich nicht um den Schaden. Den schätzt die Polizei auf etwa 500 Euro.
In Laupheim parkte zwischen 10 und 11.45 Uhr ein Ford auf einem Parkplatz in der Bronner Straße. Beim Rangieren stieß ein unbekannter Fahrzeuglenker gegen den geparkten Ford. Unerkannt flüchtete er vom Unfallort. Einen Sachschaden in Höhe von 2.500 Euro ließ er zurück. Die Polizei sicherte die Spuren. Die Polizei Laupheim (Telefon 07392/96300) sucht nun Zeugen die Hinweise zum Unfallverursacher geben können.
Bereits am Dienstag fuhr ein männlicher Autofahrer in Riedlingen gegen einen geparkten VW. Der VW stand auf einem Parkplatz einer Gaststätte in der Alte Poststraße. Der Unfallverursacher fragte wohl noch in der Gaststätte nach dem Eingentümer des VW. Es meldete sich niemand und der unbekannte Mann ging wieder. Einen Hinweis auf seine Identität ließ er nicht zurück. Der Schaden am VW beträgt etwa 500 Euro. Auch hier sucht die Polizei Riedlingen (Telefon 07371/9380) Zeugen die Hinweise zu dem unbekannten Fahrer geben können.
Die Polizei mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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