POL-UL: (BC) Biberach - Kind nicht angeschnallt
Am Mittwoch stoppte die Polizei in Biberach einen Vater mit seiner Tochter.
Ulm (ots)
Gegen 11.30 Uhr fuhr der Mercedes in der Saulgauer Straße. Eine Polizeistreife sah das Auto und stoppte den 31-Jährigen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten ein vierjähriges Kind auf der Rücksitzbank fest. Das saß zwar in einem vorgeschriebenen Kindersitz, war aber nicht angeschnallt. Nachdem der Mann seine Tochter ordnungsgemäß angeschnallt hatte, durfte er weiter fahren.
Mehr als die Hälfte der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder war nicht oder nicht richtig gesichert. Dabei sind folgenschwere Verletzungen vermeidbar! Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit speziellen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Diese müssen amtlich geprüft, gekennzeichnet und für das Kind nach Größe und Gewicht geeig- net sein. Umfangreiche Informationen zu Kindern als Mitfahrer im Pkw, Bus und Taxi, auf dem Motorrad, Motorroller, sowie auf dem Fahr- rad oder im Fahrradanhänger erhalten Sie in unserer Broschüre "Sicher an Bord!" und unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
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