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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (UL) Ehingen, Heroldstatt, Munderkingen - Roller nicht versichert
Drei Zweiräder zog die Polizei in den vergangenen Tagen in Ehingen, Heroldstatt und Munderkingen aus dem Verkehr.

Ulm (ots)

In Ehingen war am Sonntag ein Rollerfahrer in der Albert-Einstein-Straße unterwegs. Den 19-Jährigen stoppte die Polizei gegen 21.45 Uhr. An seinem Roller war die Versicherung abgelaufen.

Am Samstagmittag war auf einem Feldweg bei Heroldstatt ein 48-Jähriger auf einem Moped unterwegs. An dem Zweirad fehlte das Kennzeichen und es war nicht versichert.

Bereits am Freitagmittag stoppte die Polizei in Munderkingen eine 16-Jährige. Auch sie hatte es versäumt, sich für ihren Roller ein neues Kennzeichen bei der Versicherung zu besorgen.

   Hinweis der Polizei: Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist 
immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder 
Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und 
Arztrechnungen von mehreren Tausend Euro an. Damit der Geschädigte 
seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend 
notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein 
Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten 
Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher, 
ohne Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden 
aufkommen. Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen dann
ein neues Versicherungskennzeichen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 
45 km/h wird keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle benötigt. 
Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind aber 
trotzdem erforderlich. Als Nachweis für eine bestehende 
Haftpflichtversicherung dient dabei das sogenannte 
Versicherungskennzeichen. Dieses Versicherungskennzeichen muss jedes 
Jahr rechtzeitig beantragt und zum ersten März gewechselt werden. 
Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:
   - Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer 
     bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Also 
     Mofas, Mopeds sowie Roller bis max 50 Kubikzentimeter Hubraum.
   - Quads und Trikes, wenn diese über die gleichen Vorgaben 
     verfügen.
   - Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer 
     Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 
     1.3.1992 versichert waren.
   - Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse 
     und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
   - auch Segways, bei der der elektrische Antrieb eine 
     Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht.
   - Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung 
     über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
   - Motorisierte Krankenfahrstühle (Führerscheinklasse M und S).
   - Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für 
     E-Scooter mit Betriebserlaubnis benötigt.

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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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