POL-UL: (UL) Hüttisheim - Reh bringt Kradfahrer zu Fall
Schwere Verletzungen erlitt ein Motorradfahrer am Montag bei Humlangen.
Ulm (ots)
Gegen 15.15 Uhr war das Motorrad zwischen Humlangen und Dellmensingen unterwegs. Vor der BMW liefen vier Rehe über die Fahrbahn. Das Zweirad prallte gegen eines der Tiere. Der Kradfahrer stürzte und verletzte sich schwer. Ein Krankenwagen brachte den 57-Jährigen in eine Klinik. Der Mann hatte einen Schutzhelm getragen. Der Rettungshubschrauber, der vorsorglich an der Unfallstelle war, wurde nicht benötigt. Das Reh wurde bei dem Unfall getötet. Ein Jagdpächter kümmerte sich um das Tier. Das Motorrad war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Ein Abschlepper barg das Zweirad. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 1.000 Euro.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
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