POL-UL: (UL) Schelklingen - Vorfahrt missachtet
Zwei Fahrzeuge stießen am Donnerstag in Schelklingen zusammen.
Ulm (ots)
Gegen 21.15 Uhr war ein VW zwischen Blaubeuren und Schelklingen unterwegs. In der Straße "Auf dem Hauchen" fuhr ein Dacia. Dessen Fahrer bog an der Einmündung nach links in Richtung Schelklingen ab. Auf die Vorfahrt des Touran hatte der 18-Jährige nicht geachtet. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Der Unfallverursacher und seine 16-jährige Beifahrerin verletzten sich leicht. Der VW-Fahrer trug schwere Verletzungen davon. Rettungskräfte brachten die drei in Kliniken. Die Pkw waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 6.000 Euro. Während der Unfallaufnahme war die B492 für etwa zwei Stunden gesperrt.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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