POL-UL: (BC) Ochsenhausen, Biberach - Nicht verkehrstüchtig
Drei berauschte Fahrer zog die Polizei am Mittwoch in Ochsenhausen und in Biberach aus dem Verkehr.
Ulm (ots)
In Ochsenhausen kontrollierte die Polizei gegen 14.30 Uhr einen VW-Fahrer. Der 29-Jährige stand mutmaßlich unter Drogeneinwirkung. Ein Vortest verlief positiv, weshalb der Mann eine Blutprobe abgeben musste. Zudem ist er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Auch in Ringschnait stoppte die Polizei einen Autofahrer, der mutmaßlich unter Drogen stand. Der 34-Jährige war gegen 14.30 Uhr in der Hauptstraße unterwegs.
Seinen Führerschein musste gegen 18 Uhr ein 41-Jähriger abgeben, weil er in Biberach mit zu viel Alkohol am Steuer unterwegs war.
Hinweise der Polizei: Einer bleibt nüchtern - bei Beachtung dieses Grundsatzes hätten viele schwere Unfälle vermieden werden können, bei denen Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Wer nach dem Konsum von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Bereits ab 0,3 Promille wirkt sich Alkohol negativ auf die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit von Fahrzeugführern aus. Dabei sind die Beeinträchtigungen des Sehvermögens und die Verschlechterung des Reaktionsvermögens besonders relevant. Hierbei nehmen die Ausfälle mit steigendem Alkoholisierungsgrad stark zu. Für Kraftfahrzeuglenker, aber auch für Radfahrer/Pedelecfahrer, gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr bestimmte Promillegrenzen. Bei Verstößen muss mit hohen Bußgeldern, Punkten oder gar mit dem Entzug des Führerscheins gerechnet werden. Seit der Einführung 2007 gilt für Fahranfänger innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr ein absolutes Alkoholverbot. Bei einem Verstoß gegen die 0,0 Promille-Grenzen verlängert sich, zusätzlich zur Strafe, die Probezeit um weitere zwei Jahre. Zudem muss der Fahranfänger an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Fahrerinnen und Fahrer über 21 Jahren, die alkoholbedingte Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigen (z.B. Schlangenlinien) oder einen einen Verkehrsunfall verursacht haben, können sich bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille strafbar machen. Wird ein Fahrrad- oder Pedelecfahrer mit einem Promillegehalt von 1,6 oder mehr erwischt, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Seit einiger Zeit findet man meist in größeren Städten vermehrt mietbare Elektroroller. Wer nach dem Alkoholkonsum sein Auto stehen lässt und auf diese Elektroroller umsteigt hat eine schlechte Alternative gewählt, denn diese Fahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge. Somit gelten die gleichen Grenzwerte wie für das Auto. Wer abends viel Alkohol trinkt, ist am nächsten Morgen häufig noch nicht nüchtern. Ein paar Stunden reichen in den meisten Fällen nicht aus, den Alkohol vollständig abzubauen. Auch "Tricks" wie starker Kaffee oder Cola beschleunigen den Alkoholabbau nicht. Ganz im Gegenteil - sie belasten den Organismus zusätzlich und verzögern so die Entgiftung. Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen! Egal ob mit Auto, Motorrad, Fahrrad/Pedelec oder Elektroroller: Wenn Sie noch fahren wollen oder müssen, lassen Sie die Finger von Alkohol, Medikamenten und Drogen! Denken Sie an eine mögliche Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen! Legen Sie vor einer Feier fest, wer fahren soll und deshalb nüchtern bleibt! Fahren Sie in keinem Fall mit, wenn der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist! Versuchen Sie mit allen Mitteln, "berauschte" Fahrer vom Fahren abzuhalten! Stellen Sie als guter Gastgeber in jedem Fall alkoholfreie Getränke bereit! Jeder Gastgeber hat eine Mitverantwortung gegenüber seinen Gästen. Deshalb für eine sichere Heimfahrt sorgen (Taxi, öffentliche Verkehrsmittel,...) oder eine Schlafgelegenheit organisieren! Verantwortungsbewusste Menschen fahren nüchtern! Promillegrenzen
- 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fährt) zeigt. - Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen. - Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. - Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
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