POL-UL: (GP) Geislingen - Vorfahrt missachtet
Leichte Verletzungen erlitt am Mittwoch bei einem Unfall in Geislingen ein 30-Jähriger.
Ulm (ots)
Gegen 13.30 Uhr war ein 61-Jähriger in der Frauenstraße unterwegs. Er wollte mit seinem Opel nach links in die Überkinger Straße abbiegen. Dabei übersah er einen 30-Jährigen, der mit einem Opel aus Richtung Bad Überkingen in die Frauenstraße abbiegen wollte. Die Fahrzeuge stießen zusammen, wodurch der 30-Jährige leichte Verletzungen erlitt. Er suchte später selbst einen Arzt auf. Die Polizei aus Geislingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden an den noch fahrbereiten Autos beträgt rund 3.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
++++2294373
Bernd Kurz / Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original content of: Polizeipräsidium Ulm, transmitted by news aktuell