POL-UL: (UL) Laichingen - Alkohol am Steuer
Am Montag zog die Polizei in Laichingen einen berauschten Fahrer aus dem Verkehr.
Ulm (ots)
Den BMW-Fahrer stoppte eine Polizeistreife gegen 22.30 Uhr. Einen triftigen Grund hatte der Mann, dass er nach 20 Uhr noch unterwegs war. Er roch aber nach Alkohol. Ein Test bestätigte, dass er zu viel davon getrunken hatte. Deshalb musste der Mann sein Auto stehen lassen und eine Blutprobe abgeben.
Hinweise der Polizei zu den Promillegrenzen: - 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fährt) zeigt. - Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen. - Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. - Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
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