POL-UL: (UL) Ulm - Vorfahrt missachtet
Drei Leichtverletzte und knapp 20.000 Euro Schaden forderte am frühen Samstag ein Unfall in Ulm.
Ulm (ots)
Gegen 1.30 Uhr war ein 22-Jähriger aus Richtung Wissenschaftsstadt auf dem Berliner Ring unterwegs. An der Kreuzung Blaubeurer Straße missachtete er mit seinem VW die Vorfahrt eines Kleinwagens. Dessen 47 Jahre alter Fahrer, seine 36-jährige Beifahrerin und der VW-Fahrer erlitten durch den Zusammenstoß leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte alle drei Verletzten in Krankenhäuser. Die Polizei aus Ulm hat die Ermittlungen aufgenommen. Sie schätzt den Sachschaden an den Autos auf 18.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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