POL-UL: (BC)(HDH)(UL) Region - Nach Unfall auf und davon
Nicht um den Schaden gekümmert haben sich drei Verkehrsteilnehmer am Wochenende in der Region.
Ulm (ots)
Am Samstag oder Sonntag flüchtete ein Unbekannter in Ulm, nachdem er im Weinhof ein anderes Auto angefahren hatte: Zwischen 20 und 10.30 Uhr muss der Unfall passiert sein, so die ersten Erkenntnisse der Ulmer Polizei (0731/1880). Den entstandenen Sachschaden an einem Fiat, der am Fahrbahnrand parkte, schätzt die Polizei auf etwa 2.500 Euro.
Aufmerksam war ein Zeuge am Sonntag in Biberach: Der hatte beobachtet, wie ein Autofahrer gegen 16.45 Uhr auf dem Parkplatz des Krankenhauses gegen einen geparkten Pkw fuhr. Statt sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ungefähr 750 Euro zu kümmern, flüchtete der Fahrer des blauen Skoda Fabia. Das Fahrzeug hatte ein Biberacher Kennzeichen, der Fahrer wird auf über 60 Jahre geschätzt. Ihn sucht nun die Biberacher Polizei (07351/4470).
Auch in Giengen kümmerte sich ein Unfallverursacher am Montag nicht um den entstandenen Sachschaden: Eine Zeugin rief gegen 1.15 Uhr die Polizei, weil sie beobachtet hatte, wie ein Audi an einer Tankstelle gegen eine Zapfsäule gefahren und anschließend geflüchtet war. Die Polizei fahndete nach dem Pkw. Kurze Zeit später stellte sie das Fahrzeug fest. Auch die Autofahrerin hatten die Beamten schnell ausfindig gemacht. Dabei stellten die Beamten fest, dass die 28-Jährige Alkohol getrunken hatte. Sie kam in ein Krankenhaus. Dort nahm ihr ein Arzt Blut ab. Das wird jetzt ausgewertet und soll Aufschluss darüber geben, wie viel Promille die Frau tatsächlich hatte. Den Führerschein behielten die Polizisten ein. Den Sachschaden an dem Audi schätzt die Polizei auf etwa 1.500 Euro.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
Die Polizei warnt: Wer betrunken fährt, bringt sich und andere in Gefahr. Denn Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld, beeinträchtigt Reaktion und Koordination und er enthemmt. Diese Mischung ist gefährlich. Deshalb empfiehlt die Polizei, Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen. Damit alle sicher ankommen.
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Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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