POL-UL: (UL) Schelklingen - Soft-Air-Waffe dabei und Personalien verweigert
Am Sonntag fand die Polizei in Schelklingen eine verbotene Pistole bei einem 15-Jährigen.
Ulm (ots)
Gegen 18.15 Uhr lief ein 15-Jähriger in der Ehinger Straße in Richtung Ehingen. Weil er sich verdächtig verhielt, kontrollierte ihn die Polizei. Dabei fiel den Beamten eine unnatürliche Wölbung an der Hose des Jugendlichen auf. Darauf angesprochen, händigte er der Polizei eine Soft-Air-Pistole aus. Jedoch verweigerte er jegliche Angaben zu seiner Person, weshalb er mit zum Polizeirevier musste. Dort ermittelten die Beamten seinen Namen und übergaben ihn anschließend in die Obhut eines Verantwortlichen. Die Polizei stellte die Pistole sicher. Auf den Jugendlichen kommen mehrere Anzeigen zu.
Die Polizei warnt: Auch Soft-Air-Waffen die nur Plastik-Kügelchen verschießen, sehen echten Schusswaffen teilweise täuschend ähnlich. Dies kann zu lebensbedrohlichen Situationen führen. Daneben sind auch Soft-Air-Waffen dazu geeignet, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Die Polizei warnt deshalb ausdrücklich davor, diese Gegenstände in der Öffentlichkeit zu führen und ahndet jeden Verstoß entsprechend.
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