POL-UL: (UL) Erbach - Wieder teures Love-Scamming
Seit einem Jahr überwies eine Frau aus Erbach Geld an einen Unbekannten.
Ulm (ots)
Wie kürzlich berichtet, sind Betrüger mit Liebes-Geschichten derzeit wieder vermehrt aktiv: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5224337 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5221418
Nun hat es auch eine Frau aus Erbach erwischt. Die 50-Jährige war auf einer Social-Media-Plattform im Internet unterwegs. Ein Unbekannter schrieb sie an. Die Internet-Freundschaft nahm bald einen romantischen Verlauf. Nach zwei Monaten bat der Unbekannte dann um Geld. Die 50-Jährige war zwar zunächst misstrauisch, überwies dann aber innerhalb eines Jahres eine fünfstellige Summe in mehreren Raten auf das französische Konto des Unbekannten. Letztlich erhärtete sich der Verdacht, dass es sich bei dem virtuellen Freund um einen Betrüger handeln könnte. Die Kriminalpolizei Ulm nahm die Ermittlungen auf.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor Scamming: Vorsicht bei virtuellen Bekanntschaften. Versprochen wird die große Liebe, das schnelle Geld oder der Traumjob - doch hinter den verlockenden Angeboten steckt häufig so genanntes Scamming. Oft führt der Weg zum ersehnten Glück nämlich über Vorauszahlungen an Betrüger (Scammer):
Besonders perfide und für die Opfer mit hohem emotionalem Stress verbunden ist das Love- oder Romance-Scamming. In Online-Partnerbörsen oder auch in sozialen Netzwerken sind die Scammer auf der Suche nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden diese mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft - und zwar einzig und allein mit dem Ziel, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Denn die virtuellen Partner geben z.B. vor, bei einer Geschäftsreise nach Westafrika in Geldnot geraten zu sein. Oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes oder eines Angehörigen. Auch gestohlene Koffer und Pässe, unbezahlter Lohn oder eine unbezahlte Hotelrechnung sollen das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen. Und viele tun es auch, schließlich sind sie zu diesem Zeitpunkt schon von ihrem Internet-Partner/ihrer Internet-Partnerin emotional abhängig.
Wenn dem Love-Scamming Opfer dann das Geld ausgeht, transferieren die Täter aus anderen Straftaten Geld über das Konto des Opfers. Damit machen sich die Opfer unter Umständen leichtfertig der Geldwäsche strafbar und müssen dafür haften. Im schlimmsten Fall sind nicht nur das Geld, sondern auch die Immobilien und andere Wertgegenstände des Opfers weg.
Wie sie sich schützen können und was zu tun ist, wenn sie gescammt wurden, erfahren sie unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/
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Jürgen Rampf, Tel. 0731/188-1111
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