POL-UL: (GP) Geislingen - Vorfahrt missachtet
Keinen Führerschein hatte der Unfallverursacher am Montag in Geislingen.
Ulm (ots)
Der Unfall ereignete sich gegen 4.45 Uhr. Der 34-Jährige fuhr mit seinem Mercedes in der Rheinlandstraße. Ohne auf die Vorfahrt zu achten überquerte er die B10. Auf der B10 fuhr in Richtung Kuchen ein 54-Jähriger mit seinem Renault. Bei dem Zusammenstoß wurde der Renault gegen einen Verkehrsteiler geschleudert. Der 54-Jährige erlitt leichte Verletzungen und kam in ein Krankenhaus. Bei der Aufnahme des Unfalls stellte die Polizei fest, dass der Unfallverursacher keinen Führerschein hatte. Da die Besitzverhältnisse des Mercedes unklar waren, beschlagnahmte die Polizei das Auto. Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Beide Autos wurden abgeschleppt. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 10.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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