POL-UL: (UL) Ulm - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei
NACHTRAG zum Tötungsdelikt zum Nachteil eines 7 Jahre alten Mädchens in Ulm-Wiblingen am Ostermontag
Ulm (ots)
Folgemeldung zu https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5483856 sowie https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5482913.
Die gestern (11.04.2023) durchgeführte Obduktion des Leichnams des Kindes ergab, dass es aufgrund einer Messerverletzung verblutet war. Dabei gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass es sich beim Auffindeort des kindlichen Leichnams in der Nähe eines Schulzentrums in Ulm-Wiblingen auch um den Tatort gehandelt haben dürfte. Das Kind verstarb noch vor Ort. Nach dem bisherigen Kenntnisstand dürfte der Beschuldigte mit dem Kind allein unterwegs gewesen sein, bevor es zur Tat gekommen sei. Konkrete Angaben zur Sache selbst machte der Tatverdächtige bislang nicht. Aufgrund seiner ansonsten wirren Angaben und seines Auftretens beim Haftrichter sah sich die Staatsanwaltschaft veranlasst, den an sich geplanten Haftbefehlsantrag abzuändern und die vorläufige Unterbringung des 40-jährigen Mannes zu beantragen. Der Haftrichter des Amtsgerichts Ulm gab - wie bereits berichtet - diesem Antrag statt und ordnete an, dass der Beschuldigte in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus zu verbringen war. Die Staatsanwaltschaft gab umgehend ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag, um zu klären, ob der Beschuldigte zur Tatzeit schuldfähig war und ob von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Der Mann schien bei seiner Festnahme nicht unter dem Einfluss von zuvor genossenen Alkohols oder sonstiger berauschender Mittel gestanden zu haben. Dennoch wird eine Blutprobe auf entsprechende Rückstände hin untersucht. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern unverändert an.
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