POL-UL: (GP) Bad Überkingen - Vorrang missachtet
Am Dienstag erlitten zwei Fahrerin bei einem Unfall bei Bad Überkingen leichte Verletzungen.
Ulm (ots)
Kurz nach 10 Uhr war eine 57-Jährige auf der B466 von Deggingen in Richtung Bad Überkingen unterwegs. Bei Hausen bog sie mit ihrem BMW nach links in die Hauptstraße ab. Eine 42-Jährige kam ihr mit einem VW entgegen. Sie hatte Vorrang. Den VW übersah wohl die Fahrerin des BMW und es kam zum Unfall. Beide Fahrerinnen erlitten leichte Verletzungen. Rettungskräfte brachten sie in umliegende Kliniken. Die Polizei Geislingen schätzt den Schaden am BMW auf 3.000 Euro, am VW auf 2.000 Euro.
Hinweis der Polizei:
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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