POL-UL: (BC) Attenweiler - Vorfahrt missachtet
Zwei verletzte Personen und 10.000 Euro Sachschaden sind das Ergebnis eines Unfalls am Montag auf der B312 bei Attenweiler.
Ulm (ots)
Gegen 10.40 Uhr fuhr ein 89-Jähriger mit seinem Renault von Attenweiler in Richtung B312. Er bog nach links ab und wollte auf der B312 in Richtung Biberach weiter fahren. Auf der B312 kam von links ein 60-Jähriger. Der Fahrer des VW war in Richtung Riedlingen unterwegs und hatte Vorfahrt. Der Senior übersah den VW-Fahrer. Im Einmündungsbereich stießen die Fahrzeuge zusammen. Durch den heftigen Aufprall wurde der VW von der Straße geschleudert und kam auf einer Grünfläche neben der Straße zum Stehen. Bei dem Unfall erlitt der 89-Jährige schwere Verletzungen. Der 60-Jährige wurde leicht verletzt. Rettungskräfte brachten die Männer in eine Klinik. Die beiden Autos waren nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. Die Verkehrspolizei Laupheim hat den Unfall aufgenommen. Sie schätzt den Schaden auf etwa 10.000 Euro.
Die B312 war während der Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge bis gegen 12.30 Uhr voll gesperrt. Die Feuerwehr Biberach war mit 23 Einsatzkräften und sechs Fahrzeugen im Einsatz.
Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de
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