All Releases
Follow
Subscribe to Polizeipräsidium Ulm

Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (BC)(GP)(HDH)(UL) Region - Die Fünfte Jahreszeit läuft
Die Polizei ist für die Fasnet gerüstet und gibt praktische Hinweise.

Ulm (ots)

Auch dieses Jahr ist die Polizei über die närrischen Tage wieder mit mehr Präsenz und verstärkten Kontrollen mit dabei. "Bekannte Brennpunkte gezielt im Blick haben und konsequent gegen Störer und Straftäter vorgehen, sind Teile unserer Strategie", sagt Polizeisprecher Thomas Hagel.

Erfahrungsgemäß müssen sich die Polizeibeamten vor allem wieder mit alkoholbedingten Delikten auseinandersetzen. Dazu zählen unter anderem Schlägereien, Trunkenheitsfahrten und provokantes Auftreten. Aber auch Verstöße gegen den Jugendschutz werden die Polizistinnen und Polizisten im Auge haben und dagegen einschreiten, nicht nur uniformiert. Zusammen mit ihren Partnern, das heißt mit Kommunen, Veranstaltern und Vereinen, will die Polizei für ein größtmögliches Maß an Sicherheit sorgen. Doch auch Narren, Gäste und Besucher aus nah und fern sind selbst gefordert durch eigenes Verhalten für eine fröhliche und friedliche Fasnet 2024 zu sorgen.

Das Polizeipräsidium Ulm gibt folgende Tipps für einen unbeschwerten Verlauf:

   - Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von Drogen 
     sowieso.
   - Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie Ihren 
     Führerschein verlieren.
   - Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer 
     unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.
   - Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen - das Geld ist 
     gut investiert.
   - Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, 
     wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.
   - Setzen Sie sich nicht zu berauschten Fahrern ins Auto. Das kann 
     lebensgefährlich sein.
   - Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber 
     die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die 
     Jugendschutzbestimmungen in erster Linie die Erwachsenen in die 
     Pflicht. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder 
     Bier getrunken werden. Der Ausschank oder das Spendieren von 
     Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch 
     Mix-Getränken und Alkopops - sind aber nur an Volljährige 
     erlaubt.
   - Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu 
     werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem 
     Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut und im Urin nur
     wenige Stunden nachweisbar. Daher ist sehr wichtig, bei einem 
     begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin 
     ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt 
     vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen 
     und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen 
     Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.

++++(BK)

Thomas Hagel, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731/188-1111
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original content of: Polizeipräsidium Ulm, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeipräsidium Ulm
More press releases: Polizeipräsidium Ulm