POL-UL: (BC)(GP)(HDH)(UL) Region - Die Fünfte Jahreszeit läuft
Die Polizei ist für die Fasnet gerüstet und gibt praktische Hinweise.
Ulm (ots)
Auch dieses Jahr ist die Polizei über die närrischen Tage wieder mit mehr Präsenz und verstärkten Kontrollen mit dabei. "Bekannte Brennpunkte gezielt im Blick haben und konsequent gegen Störer und Straftäter vorgehen, sind Teile unserer Strategie", sagt Polizeisprecher Thomas Hagel.
Erfahrungsgemäß müssen sich die Polizeibeamten vor allem wieder mit alkoholbedingten Delikten auseinandersetzen. Dazu zählen unter anderem Schlägereien, Trunkenheitsfahrten und provokantes Auftreten. Aber auch Verstöße gegen den Jugendschutz werden die Polizistinnen und Polizisten im Auge haben und dagegen einschreiten, nicht nur uniformiert. Zusammen mit ihren Partnern, das heißt mit Kommunen, Veranstaltern und Vereinen, will die Polizei für ein größtmögliches Maß an Sicherheit sorgen. Doch auch Narren, Gäste und Besucher aus nah und fern sind selbst gefordert durch eigenes Verhalten für eine fröhliche und friedliche Fasnet 2024 zu sorgen.
Das Polizeipräsidium Ulm gibt folgende Tipps für einen unbeschwerten Verlauf:
- Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von Drogen sowieso. - Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie Ihren Führerschein verlieren. - Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. - Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen - das Geld ist gut investiert. - Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt. - Setzen Sie sich nicht zu berauschten Fahrern ins Auto. Das kann lebensgefährlich sein. - Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen in erster Linie die Erwachsenen in die Pflicht. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank oder das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken - auch Mix-Getränken und Alkopops - sind aber nur an Volljährige erlaubt. - Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut und im Urin nur wenige Stunden nachweisbar. Daher ist sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.
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Thomas Hagel, Tel. 0731/188-1111
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