POL-UL: (BC)(GP)(HDH)(UL) - Polizeipräsidium Ulm stellt Statistik vor: Kontrollen sorgen für Sicherheit
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Ulm (ots)
Trotz weiter steigender Unfallzahlen sieht sich die Polizei in ihren Maßnahmen für die Sicherheit auf den Straßen bestätigt. Denn die Zahl der Schwerverletzten ist deutlich zurückgegangen.
Die Zahl der Verkehrsunfälle im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm, also den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim sowie der Stadt Ulm, ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr auf 23.368 (*1) Verkehrsunfälle angestiegen (+941 Verkehrsunfälle, +4,2 Prozent). Damit nahm die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle zu, blieb aber noch deutlich unter der Höchstzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2019 von 24.096 zurück. Die Kleinstunfälle belegen dabei einen Anteil von 58,9 Prozent der Gesamtunfälle (+668 auf 13.782 Unfälle).
Zunahmen gab es bei den Verkehrsunfällen mit Sachschaden (+362 auf 6.965 Unfälle, +5,5 Prozent), jedoch ging die Anzahl bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden (-89 auf 2.621 Unfälle, -3,3 Prozent) zurück. Im Jahr 2023 stieg jedoch die Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle von 38 im Jahr 2022 auf 45 (+7, +18,4 Prozent) im Jahr 2023 an. Bei 28 Unfällen war die tödlich verunglückte Person selbst Verursacher.
Bei 2.621 Verkehrsunfällen im Jahr 2023, bei denen Menschen zu Schaden kamen, verunglückten insgesamt 3.416 Personen (-108, -3,1 Prozent). Dabei ging die Zahl der Leichtverletzten um 17 auf 2.757 Personen (-0,6 Prozent) sowie die Zahl der Schwerverletzten (*2) um 96 auf 613 (-13,5 Prozent) zurück. Die Zahl der Getöteten ist im Vergleich zum Jahr 2022 (+5) um 12,2 Prozent angestiegen und befindet sich mit 46 im Jahr 2023 auf dem höchsten Stand seit dem Jahr 2016 (47 Getötete). Von den 47 getöteten Verkehrsteilnehmer waren 20 Personen über 60 Jahre alt.
Bei den Unfällen mit motorisierten Zweirädern (*3) ging die Zahl im Jahr 2023 auf 443 Unfällen (-71 Unfälle, -15 Prozent) und damit auf den zweitniedrigsten Wert im 10-Jahres-Vergleich zurück. Von den 443 Unfällen waren bei 247 Unfällen (55,8 Prozent) die Zweiradfahrenden selbst die Verursachenden. Bei der Bekämpfung von Motorradunfällen wird auf Maßnahmen der Verkehrsüberwachung durch speziell geschulte Kontrollkräfte zurückgegriffen. Auf besonders attraktiven, aber dadurch auch unfallbelasteten Streckenabschnitte, wurden Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Dabei wurden neben der Ahndung von Verstößen auch Sicherheitshinweise zu Fahrten auf dem Motorrad vermittelt.
Im Jahr 2023 wurden durch die Polizei insgesamt 639 Motorräder kontrolliert. Hierbei wurden 214 Verstöße festgestellt. Jede dritte Kontrolle führte also zu Beanstandungen.
2023 ist die Zahl der Unfälle mit Radfahrern mit 532 Unfällen gegenüber dem Vorjahr mit 529 Verkehrsunfällen nahezu konstant. Bei 354 Unfällen wurde die Ursache durch den Radfahrer gesetzt. Die Hauptunfallursachen bei Fahrradunfällen sind Vorfahrtsverletzungen, nicht angepasste Geschwindigkeit und Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit infolge Alkoholkonsum. Bei Kontrollmaßnahmen waren nicht nur die Radfahrer, sondern auch die Fahrzeugführer die Zielgruppe der Verkehrsüberwachung. 2023 wurden im Rahmen von Kontrollen 371 Verstöße von Radfahrern und 31 Verstöße von Kraftfahrzeugen geahndet.
Das Pedelec erfährt immer mehr an Bedeutung für die Mobilität. Durch den steigenden Anteil der Verkehrsbeteiligung, steigt auch das Unfallgeschehen. Die Gesamtzahl der Pedelecunfälle betrug 2023 insgesamt 304 Unfälle und somit 27 Unfälle (+9,7 Prozent) mehr als im Vorjahr. Bei 190 dieser Unfälle wurde die Unfallursache durch Pedelecfahrer gesetzt. Die Hauptursachen bei den Pedelecunfällen sind Vorfahrt, Geschwindigkeit und Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr. Bereits 2021 wurde vom statistischen Landesamt festgestellt, dass die Anzahl der Pedelecs in privaten Haushalten im Land erstmals auf mehr als 1 Million gestiegen ist (Anzahl der Fahrräder ohne Elektroantrieb 2021 betrug 9,4 Millionen).
Elektrokleinstfahrzeuge (*4)
Der E-Scooter stellt das klassische Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr dar. Im Zusammenhang mit der seit 2020 statistisch erfassten Verkehrsart wurden beim Polizeipräsidium Ulm 2023 insgesamt 70 Verkehrsunfälle (+16 Unfälle, +29,6 Prozent) registriert. Bei 52 Unfällen waren dabei die Fahrzeugführer Unfallverursacher. Elektrokleinstfahrzeuge dienen insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene in städtischen Bereichen dem schnelleren Vorankommen.
Hauptunfallursachen sind nach wie vor nicht angepasste Geschwindigkeit (18 Prozent der Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten) und Missachten der Vorfahrt (17 Prozent der Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten). Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden mit der Ursache nicht angepasste Geschwindigkeit stieg um 10,5 Prozent (+47 Unfälle) auf jetzt 496 Unfälle, liegt damit allerdings noch unter dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre (517 Unfälle). Bei Unfällen mit Personenschaden durch Missachtung der Vorfahrt kam es im Vergleich zum Jahr 2022 zu einem Rückgang von 7 auf insgesamt 451 Unfälle (-1,5 Prozent).
Trotz intensiver Geschwindigkeitsüberwachung haben die Geschwindigkeitsunfälle, die oft gravierende Folgen nach sich ziehen, von 845 Unfälle (Vorjahr) auf 966 Unfälle (+14,3 Prozent) zugenommen. Die Überwachung mit dem Geschwindigkeitsmessanhänger wird weiterhin als sehr zielführend bewertet und auch 2024 gezielt eingesetzt.
Eine Risikogruppe im Straßenverkehr, die die Polizei weiter im Auge behalten wird, sind die jungen Fahrerinnen und Fahrer, also die 18- bis 24-Jährigen. Diese Altersgruppe hat im Jahr 2023 etwa 10 Prozent (1.021 Unfälle) der statistisch auswertbaren Verkehrsunfälle verursacht. Darunter sind 474 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, das entspricht gut 18 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden. Im 10-Jahresvergleich weißt die Altersgruppe den zweitniedrigsten Wert (1905 Unfälle) als Unfallbeteiligte auf.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt zumindest angesichts der zu erwartenden demografischen Entwicklung auch die Altersgruppe der Seniorinnen und Senioren (65+). Sie waren an 21,1 Prozent der Verkehrsunfälle (2.022) beteiligt und haben rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschaden (402) verursacht. Im Vergleich zum Vorjahr (1876) ist die Beteiligung dieser Altersgruppe um 7,8 Prozent gestiegen.
Ebenfalls im Blick behalten wird die Polizei den Schwerlastverkehr auf den Straßen. Im Jahr 2023 kam es zu 1.077 Unfällen (-1,4 Prozent) mit der Beteiligung von Lkw.
Unter den 7.909 Fahrzeugen im Schwerlastverkehr, die im Jahr 2023 kontrolliert wurden, hat die Polizei in 6.609 Fällen Verstöße festgestellt und beanstandet. Durch gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hat die Beanstandungsquote von 64 Prozent im Jahr 2022 auf 84 Prozent im Jahr 2023 zugenommen. In 123 Fällen verordneten die Polizistinnen und Polizisten den jeweiligen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern eine Zwangspause, weil die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten nicht beachtet worden waren.
Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Schulwegunfälle (*5) auf 32 (+12, + 60 Prozent). In 19 Fällen (61 Prozent) hatten die Schüler den Unfall selbst verursacht. Dennoch liegt die Anzahl der Schulwegunfälle 2023 mit 32 Fällen deutlich unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre mit 39 Verkehrsunfällen.
Nach wie vor auf hohem Niveau bewegt sich die Zahl der Unfälle, nach denen die Verursacher geflüchtet sind, statt sich ihrer Verantwortung als Unfallverursacher zu stellen. Dies war bei 4.848 Unfällen (+224 Unfälle, +4,8 Prozent) und damit bei jedem zweiten Unfall (50 Prozent) der Fall. 1.525 Fälle von Unfallflucht hat die Polizei aufgeklärt, also etwa jeden dritten Fall (32 Prozent).
Insgesamt kam es im Jahr 2023 zu 237 Unfällen mit Fußgängern (-17, - 6,7 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2022 wurden 22 Personen weniger verletzt. Verursacht wurden die Unfälle zu 26 Prozent (61 Unfälle) von den Fußgängern selbst.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit auch zur Reduzierung der Verkehrsunfälle geht das Polizeipräsidium Ulm mehrgleisig vor. Dazu zählen Maßnehmen der Verkehrsüberwachung, der Verkehrsprävention, der Öffentlichkeitsarbeit und die Arbeit in der Unfallkommission.
151.490 Schnellfahrer hat die Polizei im Jahr 2023 angezeigt. Das sind 25.251 weniger als im Jahr zuvor (-14,3 Prozent). Obwohl die Nutzung von Sicherheitsgurten oder Schutzhelmen Leben retten kann, musste die Polizei im vergangenen Jahr 8.544 Fahrzeuginsassen beanstanden, die auf den Gurt verzichtet hatten. Das sind insgesamt 1.086 Verstöße (-11,3 Prozent) weniger als im Jahr 2022. 449-mal musste die Polizei einschreiten, weil Kinder nicht richtig gesichert waren. 44 motorisierte Zweiradfahrer hatten den vorgeschriebenen Helm nicht getragen und waren deshalb kontrolliert und angezeigt worden. Intensiviert habe die Polizei auch die Überwachung der Verkehrstüchtigkeit. Immerhin komme bei fast jedem zweiten der 51 Unfälle unter Drogeneinfluss (43,1 Prozent) und 44,7 Prozent der 355 Unfälle unter Alkoholeinfluss ein Mensch zu Schaden. Bei ihren Kontrollen hat die Polizei im Jahr 2023 insgesamt 1.329 Alkoholdelikte und 731 Drogendelikte im Straßenverkehr aufgedeckt. 571 Führerscheine behielt die Polizei deshalb ein.
Durch Verkehrserziehung werden bereits in den Kindergärten und Grundschulen, insbesondere durch die Jugendverkehrsschule, junge Verkehrsteilnehmende über die Gefahren des Straßenverkehrs und über richtiges Verkehrsverhalten aufgeklärt.
Die unterschiedlichen Zielgruppen an Verkehrsteilnehmenden (junge Fahrer, Motorradfahrer, Senioren, usw.) werden im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen über Themen der Verkehrssicherheit informiert. Beispiele für solche Veranstaltungen sind u. a. Motorradgottesdienste, Beteiligung am Aktionstag "sicher mobil leben" sowie die Beteiligung an Verkehrssicherheitstagen von Kommunen.
Durch konsequente Auswertung aller Verkehrsunfälle durch die Polizei werden Unfallhäufungsstellen ermittelt. Auf der Grundlage dieser Daten werden Gemeinsamkeiten festgestellt, die im Verbund von Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei zu Maßnahmen führen, diese Unfallhäufungsstellen zu entschärfen. Dies kann durch Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, durch verkehrsrechtliche Maßnahmen (Beschilderung) oder einer baulichen Änderung im Verkehrsraum erfolgen. Beispiele hierfür sind u. a. der Neubau von Radwegen, Installation einer Lichtsignalanlage oder die Veränderung einer Verkehrsführung.
(*1)Eine Detailbetrachtung ist nur über die 9.586 Unfälle möglich, mit denen eine bedeutende Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat verbunden ist (keine Kleinstunfälle).
(*2) Schwer verletzt i. S. d. Unfallstatistik ist, wer infolge des Unfalls länger als 24 Stunden stationär in einer Klinik aufgenommen wurde (Erstaufnahme).
(*3) e-Bike, Krafträder, Kraftroller, Leichtkrafträder, Mofa, Mokick, Moped
(*4)Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) sind Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb wie Elektro-Tretroller oder Segways. Sie dürfen unter anderem nur 6 bis 20 km/h schnell sein und müssen über eine Lenk- oder Haltestange verfügen. Grundsätzlich sind mit eKF Radverkehrsflächen zu benutzen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden. Mehr Infos unter: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
(*5) Ein Verkehrsunfall auf dem Schulweg liegt vor, wenn bei einem Unfall infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine schulpflichtige Person als aktiver Verkehrsteilnehmer verletzt oder getötet worden ist und ein örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Weg von und zur Schule oder zu schulischen Veranstaltungen besteht.
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Sven Vrancken, Tel. 0731/188-1111
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