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POL-UL: (UL) Ehingen - Kneipe ohne Konzession
Nicht allzu genau mit dem Erfordernis behördlicher Genehmigungen nahe es ein Wirt in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Ehingen

Ulm (ots)

Einer Streife des Polizeireviers Ehingen waren kurz nach Mitternacht zwei Personen aufgefallen, die in der Ehinger Innenstadt eine Bar betraten. Das diese Gaststätte mangels Gaststättenerlaubnis noch geschlossen haben müsste, war den Beamten bekannt. Um der Sache auf den Grund zu gehen, betraten die Polizisten kurz nach den beiden das Lokal. Dort war reger Betrieb. Auf Nachfrage gab sich der Mieter der Räumlichkeiten zu erkennen. Er gab vor, dass die Anwesenden Freude von ihm seien und eben eine private Feier stattfinden würde. Seine Einlassung war schnell widerlegt: Der 22jährige Inhaber konnte nur zur Identität eines Teils seiner Gäste Angaben machen. Zudem war das Vorhandenseins einer geschlossenen Gesellschaft nirgendwo vermerkt. Ihn erwartet jetzt ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen das Gaststättengesetz. Er musste lernen, dass man für den Betrieb eines Lokals nicht nur die Räumlichkeiten samt Einrichtung und Getränke benötigt, sondern auch noch eine Konzession. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Polizeipräsidium Ulm, Führungs- und Lagezentrum, Polizeiführer vom Dienst (Rainer Strobl) Tel. 0731/188-1111, ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de ++++(1580214)

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