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LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg - Festnahme Geldautomatensprenger

Stuttgart (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg - Haftbefehle gegen fünf Männer aus dem Raum Göppingen wegen dringendes Verdachts, Geldautomaten gesprengt zu haben

Die Staatsanwaltschaft Ulm ermittelt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen eine Gruppierung von mutmaßlichen Geldautomatensprengern aus dem Raum Göppingen.

Die Gruppierung steht im dringenden Verdacht, im Zeitraum zwischen 1. Juni 2022 und 12. Oktober 2022 vier Geldausgabeautomaten in Bankfilialen in Donzdorf (1. Juni 2022), Göppingen-Jebenhausen (28. September 2022), Göppingen-Ursenwang (8. Oktober 2022) und Lorch (12. Oktober 2022) gesprengt zu haben, wobei die Ermittler davon ausgehen, dass für diese Taten ein- und dieselbe Gruppierung verantwortlich sein dürfte.

Bei den vier Sprengungen hielten die Geldautomaten den Angriffen jeweils stand, so dass der Versuch, Bargeld im höheren fünfstelligen Bereich zu erlangen, scheiterte. Die Tat in Lorch am 12. Oktober 2022 brachte die Ermittler aber auf die Spur der Täter. Ein Zeugenhinweis führte zu einem verdächtigen Fahrzeug. Kräfte des Polizeipräsidiums Aalen durchsuchten dieses Fahrzeug und fanden darin mögliches Tatwerkzeug und Täterkleidung.

Weitere Ermittlungen führten zunächst zu drei Männern im Alter zwischen 18 und 21 Jahren aus dem Raum Göppingen. Bei Durchsuchungen ihrer Wohnungen wurden weitere mögliche Tatmittel und Tatkleidung aufgefunden. Gegen sie erging bereits Mitte November 2022 jeweils Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten schweren Bandendiebstahls und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Sie befinden sich seither in Untersuchungshaft in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten.

Gegen zwei weitere Tatverdächtige - zwei 19- und 23 Jahre alte Männer ebenfalls aus dem Raum Göppingen - ergingen Anfang Dezember 2022 Haftbefehle. Sie konnten am 14. Dezember 2022 vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Ulm vorgeführt werden. Beim Älteren der beiden wurde der Haftbefehl des Amtsgerichts Ulm gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt, nachdem er umfangreiche Angaben zum Tatgeschehen gemacht hatte. Der 19-Jährige hingegen befindet sich nun ebenfalls in Untersuchungshaft.

Die Gruppierung steht zudem im Verdacht, für eine Geldautomatensprengung am 6. Juni 2022 in Eislingen an der Fils verantwortlich zu sein. Bei dieser Tat wurden rund 60.000 Euro erbeutet. Diesbezüglich dauern die Ermittlungen noch an.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Ulm
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger
E-Mail: Poststelle@staulm.justiz.bwl.de
Tel.: 0731 189-1441

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Telefon: 0711 / 5401 - 0
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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