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Landeskriminalamt Baden-Württemberg

LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn, des Polizeipräsidiums Heilbronn und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vom 3. Mai 2024

Stuttgart (ots)

Schusswaffengebrauch im Zusammenhang mit polizeilichem Einsatz in Bad Friedrichshall

Am 3. Mai 2024, gegen 10.30 Uhr, wurde in Bad Friedrichshall von Polizeibeamten eine richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahme durchgeführt, bei der die eingesetzten Polizeikräfte von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen mussten, weil der 24 Jahre alte Mann sich mit einem Messer bewaffnet hatte. Der Mann wurde durch die Schussabgabe verletzt und befindet sich gegenwärtig in medizinischer Behandlung, Lebensgefahr besteht nicht. Aktuell laufen die Ermittlungen zum Hergang des Sachverhalts. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Heilbronn wird die Sachbearbeitung hinsichtlich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) übernommen.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Kriminaloberrat David Fritsch
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044


Staatsanwaltschaft Heilbronn
- Pressestelle -
Rosenbergstraße 8, 74072 Heilbronn
Tel: 07131/64-36115
Fax: 07131/64-36190
E-Mail: pressestelle@staheilbronn.justiz.bwl.de

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