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POL-MS: Mord durch Ertränken - 55-jähriger Neuenkirchener in Untersuchungshaft

Münster / Neuenkirchen (ots)

Nachtrag zur Pressemitteilung "Hämatom am Leichnam im Brunnenschacht festgestellt - Mordkommission ermittelt - 55-Jähriger vorläufig festgenommen" (ots vom 27.06., 8:53 Uhr) und "Obduktion des Leichnams aus dem Brunnenschacht - Tod durch Ertrinken" (ots vom 27.06., 16:34 Uhr)

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der Kreispolizeibehörde Steinfurt und des Polizeipräsidiums Münster

Nach dem Tod einer 79-jährigen Neuenkirchenerin Ende Juni nahmen Polizisten heute kurz nach Mitternacht (15.10., 00:05 Uhr) den 55-jährigen Sohn der Verstorbenen fest. Zuvor hatte das Amtsgericht Münster auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachtes des Mordes erlassen.

"Dem Mann aus Neuenkirchen wird zur Last gelegt, in den späten Abendstunden des 25. Juni seine Mutter an einem Gurt und einer im Brunnen stehenden Leiter herabgelassen und in dem 2 Meter tiefen Wasser des Brunnens ertrinken lassen zu haben", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute.

Den Tod durch Ertrinken ergab bereits die am 27. Juni im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster durchgeführte Obduktion der Verstorbenen.

"Die am Kopf der Leiche festgestellten Hämatome dürften nach den umfangreichen Spurensicherungen und -auswertungen der Mordkommission der 79-Jährigen außerhalb des Brunnens zugefügt worden sein", erklärte der Oberstaatsanwalt weiter. "Anschließend soll der Tatverdächtige seine, durch den Angriff vermutlich wehrlose, Mutter in den Brunnen verbracht und dort getötet haben."

Hintergründe der Tat dürften nach den Erkenntnissen der Polizei in Erbauseinandersetzungen mit der Mutter begründet sein.

"Als die 79-Jährige plante, Großteile ihres Grundbesitzes zu veräußern, sah der 55-Jährige möglicherweise sein Erbe und seine Pläne das Anwesen geschäftlich für eigene Zwecke zu nutzen, in Gefahr", resümierte der Leiter der Mordkommission Kriminalhauptkommissar Joachim Poll das mögliche Mordmotiv. "Durch den plötzlichen Tod seiner Mutter soll er versucht haben, seine finanzielle Situation zu retten."

Nach seiner Festnahme äußerte sich der 55-Jährige nicht zu den Vorwürfen. Er wird noch heute einem Haftrichter vorgeführt.

Für Medienanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494-2415 zu erreichen.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Pressestelle
Vanessa Arlt
Telefon: 0251/ 275- 1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster

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