POL-MS: Weitere Anklageerhebung wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Münster (ots)
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster (Nachtrag zu den Pressemitteilungen vom 30.06., 04.09. und 15.09.2020)
Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen einen (mittlerweile) 50 Jahre alten Mann aus Hannover (Pressemitteilung vom 30.06.2020) und gegen den bereits angeklagten 27-jährigen Münsteraner (Pressemitteilung vom 04.09.2020) Anklage bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Münster erhoben.
Dem Mann aus Hannover wird vorgeworfen, im Jahr 2019 (vermutlich im Herbst) einen Jungen in einer Wohnung in Hannover schwer sexuell missbraucht zu haben. Bei diesem Jungen soll es sich um das Kind aus Münster handeln, das nach derzeitigen Erkenntnissen wiederholt von verschiedenen männlichen Personen schwer sexuell missbraucht worden ist.
Nach den bislang durchgeführten Ermittlungen führten der Angeschuldigte aus Münster und die Mutter des (aktuell) 11 Jahre alten Kindes seit etwa Anfang des Jahres 2013 eine partnerschaftliche Beziehung. Auch wenn der Angeschuldigte und die Kindesmutter über unterschiedliche Meldeanschriften verfügten und sich zumindest phasenweise auch an diesen verschiedenen Wohnanschriften aufhielten, übernahm der Angeschuldigte mit Einverständnis der Mutter faktisch die Vaterrolle für ihren Sohn. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Kindesmutter in Kenntnis der Vorstrafen des 27-Jährigen ihm gleichwohl vertraut hat.
Der Angeschuldigte aus Hannover soll den 27-Jährigen aus Münster vermutlich spätestens im Frühjahr 2019 kennen gelernt haben. Diese Bekanntschaft soll darauf beruhen, dass der Angeschuldigte aus Hannover seinerseits unter anderem mit weiteren in dem Ermittlungsverfahren festgenommenen - und zum Teil bereits angeklagten (Pressemitteilungen vom 04.09. und 15.09.2020) - Tatverdächtigen aus Hannover und Norderstedt seit längerer Zeit eng bekannt war. Diese Personen sollen sich ihrerseits häufig mit dem Mann aus Münster getroffen haben. Über diese Bekanntschaft soll der Angeschuldigte dann auch - unter anderem während eines gemeinsamen Aufenthalts auf einem Campingplatz in Niedersachsen im Sommer 2019 - Kontakt zu dem damals neunjährigen Jungen bekommen haben.
Im Herbst 2019 sollen sich die beiden Angeschuldigten mit weiteren Personen in Hannover getroffen haben. Zu diesem Treffen in soll der angeschuldigte Münsteraner den Jungen mitgenommen haben. In der Wohnung der gesondert verfolgten Tatverdächtigen aus Hannover soll der 50-jährige Angeschuldigte den Jungen zu einem späteren Zeitpunkt einmal schwer sexuell missbraucht haben. Diese vorgeworfene Tat soll der Angeschuldigte aus Münster gebilligt und nicht verhindert haben. Hierzu wäre er nach rechtlicher Bewertung der Staatsanwaltschaft aufgrund des ihm von der Kindesmutter seit Jahren entgegen gebrachten Vertrauens und seiner daraus resultierenden Verantwortung für den Jungen verpflichtet gewesen.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeschuldigten aus Hannover wurden 2,90 Gramm Marihuana sichergestellt.
Der bislang nicht vorbestrafte Angeschuldigte aus Hannover und der Mitangeschuldigte haben sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Dem 50 Jahre alten Angeschuldigten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Der 27-jährige Angeschuldigte ist verdächtig, zu der angeklagten Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Unterlassen Beihilfe geleistet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Münster hat beantragt, dieses Verfahren mit dem bereits angeklagten Verfahren (Pressemitteilung vom 04.09.2020) zu verbinden.
Die Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Münster hat über die Zulassung der Anklageschrift und sodann gegebenenfalls über die Verbindung der Verfahren zu entscheiden.
Die Ermittlungen in dem Gesamtsachverhalt sind noch nicht abgeschlossen.
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