POL-MS: Strategische Fahndung auf den Autobahnen um Münster - 1.133 Fahrzeuge und 1.390 Personen kontrolliert - 25 Strafanzeigen, zwei vollstreckte Haftbefehle
Münster (ots)
Polizistinnen und Polizisten haben im Rahmen einer für den Bereich der Autobahnen im Zuständigkeitsbereich der Polizei Münster angeordneten Strategischen Fahndung Kontrollen durchgeführt.
Innerhalb von 28 Tagen (24.2. bis 23.3.) überprüften Einsatzkräfte 1.133 Fahrzeuge und 1.390 Personen. 75 Fahrzeuge, 124 mitgeführte Gegenstände und 111 Personen wurden durchsucht. Die Beamtinnen und Beamten fertigten insgesamt 25 Strafanzeigen, unter anderem wegen des Verdachtes des bandenmäßigen Diebstahls, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz, Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In zwei Fällen wurden Haftbefehle vollstreckt. Die Polizistinnen und Polizisten fertigten außerdem 15 Berichte und 18 Aufenthaltsermittlungen. "Der erfolgreiche Einsatz zeigt, dass uns mit strategischen Kontrollen Straftäter auch auf den Autobahnen ins Netz gehen.", resümiert Falk Schnabel. "Seien es Drogenkriminelle auf dem Weg von den Niederlanden ins Ruhrgebiet, überregional tätige Einbrecherbanden oder Autofahrer ohne Führerschein, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden - sie nutzen das Streckennetz der Autobahnen.", erläuterte der Präsident. "Ihnen allen haben die Kolleginnen und Kollegen der Autobahnpolizei klargemacht, dass sie sich dort nicht sicher fühlen können."
Die Landesregierung hatte Ende 2018 mit der Strategischen Fahndung eine neue Rechtsgrundlage für vorbeugende Kontrollen im Polizeigesetz NRW geschaffen. "Wir nutzen dieses Instrument dort, wo es erforderlich ist, um Straftätern auf die Spur zu kommen und Straftaten zu verhindern. Das gilt für den innerstädtischen Bereich genauso wie für unsere Autobahnen.", machte Polizeipräsident Falk Schnabel deutlich. "Auch in Zukunft werden wir deshalb das Mittel der Strategischen Fahndung auf unseren Autobahnen einsetzen."
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