POL-MS: Urlaubsreise nach Norwegen: Anklageerhebung wegen Mordverdachts
Münster (ots)
(Nachtrag zur Pressemitteilung vom 23.10.2023)
Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen den am 17.10.2023 festgenommenen 29-jährigen Angeschuldigten aus Ahaus Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Münster wegen des Vorwurfs des Mordes, des Raubes mit Todesfolge, des Computerbetruges sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.
Nach dem Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Münster von folgendem Geschehen aus: Der Angeschuldigte reiste Ende September 2023 mit seiner damals 24 Jahre alten Freundin, mit der er seit ungefähr drei Monaten eine Beziehung führte, mit einem Wohnmobil nach Skandinavien. Diese Reise führte über Dänemark und Schweden am 28.09.2023 nach Norwegen. Dort soll der Angeschuldigte zwischen dem 03. und 04.10.2023 an dem See Falningsjoen in der Nähe der Ortschaft Kvikne mit einer von ihm mitgeführten Pistole nacheinander zwei Schüsse auf die Frau abgeben haben. Der erste Schuss traf direkt das Herz der Frau und führte zu dem Tod der 24-Jährigen. Anschließend soll der Angeschuldigte den Leichnam der Frau mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und alsdann angezündet haben.
Nachfolgend soll der Angeschuldigte unter anderem das Mobiltelefon der Getöteten, deren I-Pad und ihre Geldbörse an sich genommen haben. Nach aktueller Bewertung der Staatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte die Mitnahme dieser Wertgegenstände von Beginn an geplant haben. Der Angeschuldigte reiste am 04.10.2023 über Oslo mit der Fähre nach Kopenhagen und dann mit dem Wohnmobil weiter in die Bundesrepublik Deutschland.
Zwischen dem 04. und 05.10.2023 soll der Angeschuldigte Überweisungen von dem Konto der Getöteten zu seinen Gunsten veranlasst haben. Neben der Begleichung der Fährkosten in Höhe von 325,00 EUR soll der Angeschuldigte drei Geldbeträge in einer Gesamthöhe von ca. 1.000,00 zu seinen Gunsten transferiert haben.
Am 07.10.2023 erstatteten die Eltern der Getöteten Vermisstenanzeige, nachdem die Frau weder für die Familie erreichbar noch an ihrer Arbeitsstelle erschienen war.
Im Rahmen einer Durchsuchung einer von dem Angeschuldigten genutzten Halle in Rheine am 17.10.2023 konnten neben der mutmaßlichen Tatwaffe nebst 50 Patronen, dem Mobiltelefon und dem Portemonnaie der Getöteten auch drei weitere Schusswaffen sowie geringe Mengen an Munition sichergestellt werden. Soweit zu dem Besitz dieser Waffen und der Munition eine Erlaubnispflicht besteht, soll der Angeschuldigte über eine entsprechende Erlaubnis nicht verfügt haben. Die mögliche Tatwaffe soll der Angeschuldigte zuvor bei einem Waffenhändler erworben haben; er durfte diese Waffe aber wegen der fehlenden Erlaubnis nur auf der dortigen Schießbahn und nicht außerhalb der Waffenhandlung nutzen. Die Pistole war bis zuletzt auf den Waffenhändler registriert und von jenem vermutlich auch aufbewahrt worden. Auf welche Weise der Angeschuldigte widerrechtlich in den tatsächlichen Besitz der Waffe gelangt ist, ist bislang nicht geklärt und Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Der Angeschuldigte ist am 17.10.2023 vorläufig festgenommen worden. Nach dieser Festnahme hat der Angeschuldigte den Ort in Norwegen benannt, an dem sodann der Leichnam der Frau durch die norwegischen Ermittlungsbehörden aufgefunden wurde und zudem bekundet, dass die Waffe in der von ihm genutzten Halle zu finden sei.
Der Angeschuldigte hat im Ermittlungsverfahren jedoch zu keinem Zeitpunkt eingeräumt, die Frau getötet zu haben. Im Rahmen eines Haftprüfungstermins hat der Angeschuldigte vielmehr pauschal angegeben, dass die Frau den ersten Schuss auf sich selbst abgegeben habe. Es habe sich um ein Suizidgeschehen gehandelt. Weitere Angaben zu den konkreten Umständen dieses behaupteten Suizids hat der Angeschuldigte indes nicht getätigt. Im Rahmen der durchgeführten umfangreichen Ermittlungen haben sich aus der Sicht der Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich die 24-Jährige in Norwegen selbst das Leben genommen hat.
Der Angeschuldigte, für den bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Münster hat über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden.
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