POL-BO: Bochum
Hohe Promillewerte und Drogen - Bochumer Polizei stoppt zehn E-Scooter-Fahrer!
Bochum (ots)
Das Thema Elektro-Scooter, ein neues Fortbewegungsmittel in unserer Stadt, steckt sicherlich noch in den Kinderschuhen.
Schon häufiger haben wir darüber berichtet, dass wir das Verkehrsgeschehen und die Entwicklungen rund um die E-Scooter aufmerksam beobachten und konsequent bei Verstößen einschreiten.
Und dass das keine leeren Worthülsen sind, hat sich am zurückliegenden Wochenende bestätigt!
So mussten wir allein zehnmal die Fahrt mit dem Elektro-Scooter beenden, weil deren Benutzer unter Drogeneinfluss standen bzw. alkoholisiert durch Bochum "rollten" - immer zur vorgerückten Stunden weit nach Mitternacht.
So stoppten Polizeibeamte am heutigen 16. September, gegen 3 Uhr, einen Rollerfahrer (32) an der Wattenscheider Straße in Bochum. Ein Drogenvortest bei dem Bochumer verlief positiv, woraufhin eine Blutprobe angeordnet wurde.
Auch einem 30-jährigen Bochumer musste heute eine Blutprobe entnommen werden, weil er gegen 0.30 Uhr im Bereich des Hauptbahnhofes augenscheinlich unter Drogeneinfluss unterwegs war.
Für gleich acht männliche Rollerfahrer (19/21/24/26/26/27/28/28) war die Fahrt mit den kleinen Mietrollern schnell beendet, weil die Beamten zum Teil sehr hohe Promillewerte festgestellt haben. So war ein Hattinger (24) am 14. September, gegen 4 Uhr, auf der Universitätsstraße mit knapp 1,2 Promille unterwegs - lebensgefährlich!
Es scheint immer noch nicht bekannt zu sein, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Promille-Grenzen gelten wie für Autofahrer. Und da kann auch schon nach ein oder zwei Bier der Führerscheinverlust drohen.
Hier zur Erinnerung die Promillegrenzen für Kraftfahrzeugführer:
Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
Aber auch bei geringeren Promillewerten ab 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht, sind es mindestens zwölf Monate. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
Wir plädieren grundsätzlich im Straßenverkehr auf gegenseitige Rücksichtnahme.
"Achten Sie aufeinander, egal mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind. Lassen Sie am Steuer bzw. Lenker die Finger von Betäubungsmitteln bzw. Alkohol und fahren vorsichtig. Nicht immer ist es richtig, auf sein Recht zu pochen. Wichtiger ist doch, dass wir alle sicher und gesund zu Hause ankommen - auch mit den kleinen E-Scootern!"
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Pressestelle
Volker Schütte
Telefon: 0234-909 1021
E-Mail: pressestelle.bochum@polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/
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