POL-BS: Widerstand gegen Polizeibeamte während Corona-Kontrolle im gut besuchten Park
Braunschweig (ots)
Braunschweig, Inselwall
30.03.2021, 19.11 Uhr
Der Mann kam einem Platzverweis nicht nach und griff Polizeibeamte an. Die Polizei nahm den uneinsichtigen, aggressiven Mann fest und leitete Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Am Dienstagabend hielten sich bei frühlingshaftem Wetter zahlreiche Einzelpersonen, Pärchen, aber auch Personengruppen in den Parkanlagen 'Löbbeckes Insel' am Inselwall auf. Die Polizei kontrollierte die Gruppen und wies sie auf die aktuellen Bestimmungen der Corona-Verordnung hin, die eine Zusammenkunft auf Angehörige eines Hausstands zuzüglich maximal einer weiteren Person beschränken.
Die überwiegende Mehrheit der Anwesenden zeigte sich verständnisvoll, so dass sich die Gruppierungen schnell auflösten und den Park verließen.
Ein 36-Jähriger, der sich ebenfalls mit einer Personengruppe in den Parkanlagen aufhielt, trat den Polizeibeamten jedoch äußerst aggressiv gegenüber und verkündete lautstark, sich nicht entfernen zu wollen. Der Mann war stark alkoholisiert, beleidigte die Polizeibeamten fortlaufend und drohte ihnen. Auf seine Bekannten, darunter auch Kinder, die versuchten den Mann zu beruhigen und zum Gehen zu bewegen, zeigte er keine entsprechende Reaktion.
Nachdem ihm ein Platzverweis für den Park ausgesprochen wurde, versuchte der Mann einem Polizeibeamten einen gezielten Schlag zu versetzen. Dies konnte jedoch durch den schnellen Einsatz von Pfefferspray effektiv unterbunden werden.
Anschließend nahmen die Polizisten den Mann fest und brachten ihn zur Polizeidienststelle.
Zur Dokumentation des Geschehens zeichneten die Beamten die Situation über eine BodyCam auf.
Um den Alkoholisierungsgrad des Beschuldigten feststellen zu können, wurde durch das Amtsgericht die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Den 36-Jährigen erwarten nun Strafverfahren wegen des Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Polizeibeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung. Hinzu kommt ein Verfahren wegen des Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz.
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