POL-BS: Widerstand gegen Polizeibeamte
Braunschweig (ots)
Braunschweig, A2 Rtg. Berlin
30.08.2023, 21.50 Uhr
Nach Verkehrsunfall wehrt sich Unfallflüchtiger gegen polizeiliche Maßnahmen
Am gestrigen Abend hat ein 24-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der A2 bei Hannover einen Verkehrsunfall verursacht. Anschließend flüchtete er vom Unfallort über die Autobahn in Richtung Braunschweig. Eine Funkstreifenbesatzung der Autobahnpolizei aus Hannover kann den Flüchtigen in Höhe Watenbüttel auf der A2 stellen und vorläufig festnehmen. Bereits hier leistet der 24-Jährige Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen.
Aufgrund des gezeigten aggressiven Verhaltens soll der Unfallflüchtige zur Verhütung weiterer Straftaten durch eine Funkstreifenbesatzung der Autobahnpolizei Braunschweig dem Zentralen Gewahrsam zugeführt werden. Da zudem der Verdacht besteht, dass der 24-Jährige unter dem Einfluss berauschender Mittel steht, soll dort die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt erfolgen.
Bereits beim Verbringen in den Funkstreifenwagen leistete er Widerstand gegen die Maßnahmen, indem er sich sperrte und nach den Beamten trat. Nur unter erheblichem Kraftaufwand gelang es, ihn in den Streifenwagen zu verbringen.
Während der Fahrt ins Gewahrsam, gelang es dem Renitenten, trotz angelegter Handschellen den Sicherheitsgurt zu lösen. Im Weiteren versuchte er, während der Fahrt die Fahrzeugtür zu öffnen, was durch einen Beamten verhindert werden konnte.
Im Gewahrsam leistete er weiter Widerstand gegen die Beamten und dortigen Mitarbeiter und beschimpfte diese. Trotz anhaltender Gegenwehr konnte eine Ärztin die angeordnete Blutprobe entnehmen.
Anschließend verblieb er bis 06.00 Uhr des Folgetages im polizeilichen Gewahrsam.
Verletzt wurde im Rahmen der Widerstandshandlungen niemand.
Es wurden diverse Strafverfahren gegen den 24-Jährigen eingeleitet. Unter anderem hat er sich wegen des Verursachens eines Verkehrsunfalls mit anschließender Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss berauschender Mittel und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu verantworten.
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