POL-E: Essen: Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer beleidigt Beamte und wehrt sich gegen polizeiliche Maßnahmen - 17-Jähriger verbringt den Morgen im Polizeigewahrsam
Essen (ots)
45131 E-Rüttenscheid: Während der Streifenfahrt auf der Rüttenscheider Straße entdeckte ein Streifenteam der Polizeiwache Süd gestern Morgen (7. September, 0:10 Uhr) in Höhe der Kreuzung Wittekindstraße zwei Personen, die gemeinsam auf einem E-Scooter fahren wollten. Als dies nicht gelang, fuhr nur noch der 17-Jährige mit dem E-Scooter. Die Beamten hielten an, um die Beiden darauf hinzuweisen, dass die E-Scooter nicht zu zweit gefahren werden dürfen. In Folge dessen bemerkten die Beamten jedoch, dass der zuvor mit dem E-Scooter gefahrende 17-jährige Essener deutlich alkoholisiert war. Der freiwillige Atemalkoholtest bestätigte die Vermutung. Für die weiteren Maßnahmen brachten die Beamten den jungen Mann zur Polizeiwache Rüttenscheid. Während der Sachverhaltsaufnahme wurde der Essener immer aggressiver und beleidigte die Beamten. Mehrfachen Aufforderungen, sich ruhig und besonnen zu verhalten, kam er nicht nach. Vielmehr stand er plötzlich von seinem Stuhl auf und lief - mit seinen Händen wild gestikulierend - auf die Beamten zu. Er kam wiederholt den Aufforderungen, sich zu beruhigen und hinzusetzen nicht nach, sondern holte plötzlich mit seinem Arm aus. Er wurde daraufhin zu Boden gebracht und fixiert. Um sich aus der Fixierung zu lösen, spuckte und trat der Essener in Richtung der Beamten. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens verbrachte er den Morgen im Polizeigewahrsam, während die Erziehungsberechtigten informiert wurden. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Hinweis: E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, auch wenn kein Führerschein benötigt wird. Verkehrsverstöße, die mit einem Auto oder einem E-Scooter begangen werden, sind dementsprechend gleichermaßen zu ahnden. Bei E-Scooter gelten somit auch die gleichen Promillegrenzen wie bei Autofahrern. Ein Verstoß kann empfindliche Folgen haben (z.B. Führerscheinentzug)! (ChWi)
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